Tödlicher Unfall mit Fahrradanhänger: Geldstrafe für Pkw-Lenker
Am Landesgericht Korneuburg hat am Montagvormittag der Prozess um einen Unfall mit zwei toten Mädchen in einem an ein Elektrofahrrad gekoppelten Anhänger in Hausleiten (Bezirk Korneuburg) mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung für den Pkw-Lenker geendet.
Der 60-Jährige muss 28.000 Euro Geldstrafe bezahlen, 21.000 Euro davon unbedingt. Das Verfahren gegen die Mutter der Kinder endete mit einer Diversion.
Urteil im Prozess um Fahrradunfall in Korneuburg
Die 39-Jährige, die das Fahrrad-Gespann am 4. August gelenkt hatte, muss binnen sechs Monaten gemeinnützige Leistungen im Ausmaß von 200 Stunden erbringen, danach wird das Verfahren eingestellt.
Beide mussten sich wegen grob fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Das Urteil gegen den Pkw-Lenker ist nicht rechtskräftig. Während sich der Verteidiger Bedenkzeit erbat, erhob der Staatsanwalt Berufung.
Unfallhergang
Der folgenschwere Verkehrsunfall hatte sich am Abend des 4. August auf der B19 ereignet. Der 60-jährige Wiener Autofahrer übersah die Fahrradfahrerin und erfasste das Gespann „bei fortgeschrittener Dunkelheit“ auf einem geraden Straßenabschnitt im Freilandgebiet, wie der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag festhielt.
Die knapp Zweijährige starb an Ort und Stelle, ihre ältere Schwester erlag im Wiener SMZ Ost-Donauspital den Verletzungen. Da die Mutter ebenfalls Blessuren davontrug, musste sich der 60-Jährige auch wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung verantworten.
Wimpel fehlte
Der 39-jährigen Bikerin sind laut Anklage drei Regelverstöße anzulasten. Die Kinder trugen keinen Helm, der Anhänger hatte keine Rücklichter sowie keine Rückstrahler, die mindestens eineinhalb Meter hohe Fahnenstange mit Wimpel fehlte ebenfalls. "Das war zu einem großen Anteil auch kausal für den Unfall", sagte der Vertreter der Anklagebehörde - die Staatsanwaltschaft erachtet die Fahrlässigkeit der Bikerin als grob. Zudem sei der Fahrradanhänger für den Transport gar nicht geeignet gewesen: "Er hat eine Nutzlast von 20 Kilogramm, an diesem Tag waren aber zwei Kinder und zwei Hunde in dem Anhänger."
Die Mutter der beiden Mädchen bekannte sich schuldig. "Ich habe auf einmal nur einen Stoßer gespürt", schilderte sie in Bezug auf das Unfallgeschehen. Danach sei sie in einem Acker zu sich gekommen. Sie habe an diesem Abend mit dem Gespann von der Wohnung ihres Freundes aus noch heimkommen wollen, bevor es "komplett finster wird". Auf dem Weg sei sie immer am rechten Fahrbahnrand unterwegs gewesen, bekräftigte die Niederösterreicherin.
Kinder wollten keinen Helm
Die Beschreibung des Anhängers und dass dieser nicht mit einem E-Bike verwendet werden soll, habe sie nicht gelesen. Normalerweise hätten die Kinder stets einen Helm getragen, führte die Mutter aus. Die beiden Mädchen hätten sich aber an diesem Tag vehement gegen den Kopfschutz gewehrt.
Nicht schuldig bekannte sich der Lenker des Pkw. "Weil ich nichts gesehen habe", wie der 60-Jährige betonte. Auf den Vorhalt von Richter Dietmar Nußbaumer, ob er das Gebot des Fahrens auf Sicht verletzt habe, blieb der Angeklagte unkonkret. Aufgrund der fehlenden Beleuchtung des Anhängers sei die Mutter der Kinder im Grunde selbst schuld am Geschehenen.
"Ich lebe einen Albtraum"
Der 60-Jährige schilderte, dass er am Unfallabend am Heimweg von einem Heurigenbesuch gewesen sei, in dem Lokal habe er ein Achtel Wein getrunken. Auf dem entsprechenden Abschnitt der B19 sei er mit etwa 70 bis 80 km/h unterwegs gewesen. Nach einem Kracher habe er dann am rechten Fahrbahnrand eine Frau gesehen. "Ich bin aus dem Auto, dorthin gelaufen und war schockiert", sagte der österreichische Staatsbürger mit türkischen Wurzeln. Was passiert ist, tue ihm leid. "Ich lebe einen Albtraum seitdem."
Der Verkehrsunfall hatte im August für großes Aufsehen in der Öffentlichkeit gesorgt. Verkehrsminister Andreas Reichhardt sah Handlungsbedarf und ließ die Beförderung von jungen Menschen auf bzw. mit Fahrrädern untersuchen und evaluieren.
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