Tod in Kenia: Staatsanwalt sagt Obduktion ab

Tod in Kenia: Staatsanwalt sagt Obduktion ab
Tod in Kenia: Enttäuschung für die Eltern des toten Studenten. Die ursprünglich zugesagte Untersuchung gibt es nun doch nicht.

Der Sarg mit den sterblichen Überresten von Franz S. kam diese Woche in Schwechat an. Der 29-jährige Jus-Student aus Niederösterreich war allem Anschein nach in Kenia das Opfer eines Gewaltverbrechens geworden.

Doch die heimische Justiz hatte vorerst alle Hoffnungen der trauernden Angehörigen zerstört. Am Donnerstag blies die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt die bereits geplante Obduktion des Leichnams ab.

Schlag ins Gesicht

Tod in Kenia: Staatsanwalt sagt Obduktion ab

Diese Entscheidung war für die Ebreichsdorfer Familie ein Schlag ins Gesicht. Sie setzten alle Hoffnungen daran, dass die heimischen Behörden eine Antwort auf die quälende Frage geben könnten, was Franz S. tatsächlich zugestoßen ist.

Die übel zugerichtete Leiche des jungen Mannes wurde vor einem Monat auf einer Baustelle nahe des Flughafens Nairobi entdeckt. Der Student war für ein Praktikum bei einer Menschenrechtsorganisation in Kenia.

Die bisherigen Ermittlungen der kenianischen Behörden bezeichnen die Angehörigen als schlechten Scherz. Es gibt keinerlei Informationen. Wie ein schockierendes Dokument der österreichischen Botschaft in Nairobi beweist, hat die erste Obduktion (siehe Faksimile) unter desaströsen Bedingungen stattgefunden. Als Todesursache wurde "ein Sturz aus großer Höhe" angegeben. Es deutet jedoch vieles darauf hin, dass der Fundort der Leiche nicht der Tatort ist, sondern der 29-Jährige dort abgelegt wurde.

Aus all diesen Gründen drängten auch die österreichische Botschaft in Nairobi sowie das Außenamt auf eine professionelle Untersuchung in Österreich. "Noch am Mittwoch wurden wir informiert, dass es eine erneute Obduktion geben wird", schildern die Angehörigen im Gespräch. Tags darauf die Ablehnung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt.

Deren Sprecher Erich Habitzl: "Da der Tatort in Kenia liegt, muss das Verfahren auch dort geführt werden. Der Auftrag zu einem Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter wäre ein Amtsmissbrauch."

Dass die Aufklärung eines Gewaltverbrechens an den Gesetzen scheitert, ist für Familie und Freunde des Toten schwer nachzuvollziehen. Sie wollen alle Hebel in Bewegung setzen, den Tod eines geliebten Menschen doch noch zu klären.

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