A2-Anschluss Wöllersdorf: Warum die Entschärfung erst nach Jahren kommt
So wird die Anschlussstelle nach dem Umbau aussehen
Pendler, die täglich aus dem Raum Wiener Neustadt oder dem Nordburgenland mit dem Auto in Richtung Wien oder Graz fahren müssen, werden sich freuen. Nach Jahren des Streits und der Debatten wird ein verkehrstechnisches Nadelöhr an der Südautobahn nun entschärft. Diese Woche hat das Land Niederösterreich mit einem Beschluss der Landesregierung grünes Licht für den Sicherheitsumbau der A2-Anschlussstelle Wöllersdorf gegeben.
Wer bei Wöllersdorf auf die Südautobahn und weiter auf der B21 ins Piestingtal möchte, muss aktuell zu den Morgen- und Abendspitzen schon einmal eine halbe Stunde oder mehr im Stauchaos in Kauf nehmen. Die langjährige Verkehrsproblematik rund um den stark frequentierten Knotenpunkt im Bezirk Wiener Neustadt beschäftigt die Politik und die Straßenplaner des Landes bereits seit 2017. Damals hatten die ersten Planungen für den Umbau begonnen.
Frage der Sicherheit
Wie Verkehrslandesrat Udo Landbauer (FPÖ) erklärt, ist die Anschlussstelle Wöllersdorf seit langem „ein Nadelöhr, das vor allem im Berufsverkehr regelmäßig zu gefährlichen Rückstauungen auf die Südautobahn sowie an den Zufahrten der Kreisverkehre führt“.
Mit dem nun erfolgten Beschluss starte ein umfassendes Modernisierungsprojekt, „das die Sicherheit für unsere Pendler und Familien in der Region maßgeblich erhöht“, sagt Landbauer.
So wird die Anschlussstelle nach dem Umbau aussehen
Der Neugestaltung der A2-Anschlussstelle bei Wöllersdorf (Bezirk Wiener Neustadt) war ein kurioses Geplänkel vorausgegangen. Bereits im Jahr 2017 fanden die ersten Planungen für eine Entschärfung des stark frequentierten Nadelöhrs statt. Nach anfänglicher Zustimmung des damaligen Bürgermeisters Gustav Glöckler (ÖVP) nahm das Projekt 2019 Gestalt an. Eine Machbarkeitsstudie wurde erarbeitet und eine erste Projektvariante präsentiert.
Als im März 2023 ein positiver Bescheid vorlag und die Verhandlungen über die Grundstücksablösen mit allen privaten Eigentümern erfolgreich abgeschlossen waren, legte Wöllersdorf als einzige Partei Einspruch gegen das erstinstanzlich genehmigte Vorhaben ein. Damit blockierte die Gemeinde den Baustart. Wöllersdorf weigerte sich, einen Streifen für die Bypass-Umfahrung eines Kreisverkehrs abzutreten, solange der vorgelagerte Kreisverkehr und Kreuzungen nicht entschärft sind. Als das Land 2025 ein Enteignungsverfahren gegen Wöllersdorf anstieß, stimmte die Gemeinde letztlich der Grundablöse zu.
Wochenendsperren
Nach den nötigen Vorbereitungsarbeiten im April erfolgt bereits im Mai der eigentliche Baubeginn. Und damit werden auch deutliche Behinderungen und Verzögerungen einher gehen. Um die Belastung für die Autofahrer so gering wie möglich zu halten, werden die verkehrsintensiven Maßnahmen des Bauprojekts bewusst in die Ferienzeit verlegt.
Die Befahrbarkeit während der Bauphase bleibt, mit Ausnahme von vier notwendigen Wochenendsperren auf den A2-Rampen, aufrecht, heißt es von Seiten des Landes. Mit der endgültigen Verkehrsfreigabe wird bereits zum Ende der Sommerferien gerechnet.
Der neuralgische Knotenpunkt wird mithilfe von neu errichteten Bypässen rund um die Kreisverkehre entlastet. Besonderheit des Projekts ist die Installation einer sogenannten „Unvollständigen Verkehrslichtsignal-Anlage“ (UVLSA). Auf der Bundesstraße 21 rund 100 Meter vor den Kreisverkehren kommt eine Ampelanlage, die über Stauschleifen in den A2-Abfahrtsrampen automatisch aktiviert wird. Sensoren erkennen das Verkehrsaufkommen.
Novum in Niederösterreich
Die Anlage stoppt, wenn notwendig, mit Rotlicht den zuströmenden Verkehr auf der B21 kurzzeitig, um einen geregelten Verkehrsfluss zu ermöglichen. Dieses „intelligente Ampelsystem“ stellt ein Novum in Niederösterreich dar, erklärt Udo Landbauer.
Gemeinsam mit der Asfinag investiert das Land NÖ insgesamt 5,5 Millionen Euro in die Entschärfung des Verkehrsknotens und damit in die Verkehrssicherheit, so die Beteiligten. Eine detaillierte Bürgerinformation zu den einzelnen Bauphasen ergeht in den kommenden Tagen an die Haushalte der Anrainergemeinden sowie des erweiterten Einzugsgebiets.
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