Stupa-Abstimmung wäre illegal
Rechtlich scheint alles geklärt zu sein: Alfred Riedl (ÖVP), Bürgermeister von Grafenwörth, Bezirk Tulln, hat – in Absprache mit Raumordnungsspezialisten des Landes NÖ – die Genehmigung für den Bau eines buddhistischen Stupa erteilt. Mitglieder der Stupa-Stiftung freuen sich schon auf den Bau, der Ende 2016 bereits fertig sein könnte.
Doch nun formiert sich die politische Opposition der Gemeinde und fordert geschlossen eine Bürgerbefragung. Sie argumentiert mit der Gefahr von Eingriffen in die Landschaft und hohem Verkehrsaufkommen.
"Wir haben Dutzende eMails und Anrufe von verärgerten Bürgern erhalten, dass dieser Stupa tatsächlich bei uns an der Wagramkante im Grünland umgesetzt werden soll. Die Errichtung dieses Gebetszentrums, welches eine Höhe von 33 Metern haben soll, würde die einzigartige Natur und Kulturlandschaft des Wagrams zerstören", argumentiert der geschäftsführende Gemeinderat der SPÖ, Günter Neubauer.
FPÖ-Bezirksobmann Andreas Bors spricht von mangelnder Informationspolitik des Bürgermeisters: "Ein Projekt dieser Größenordnung muss mit der gesamten Bevölkerung diskutiert und ausgetragen werden und nicht statuiert als Einzelaktion des Bürgermeisters Alfred Riedl, auf dem Rücken der betroffenen Bevölkerung". Gemeinderat Günter Hochauer von der Bürgerliste "Bürger für Bürger" kritisiert: "Dieses große Monument zieht weitreichende Konsequenzen nach sich, ganz konkret wird es z.B. das Verkehrsaufkommen in den Ortschaften weiter dramatisch erhöhen." Gemeinsam kündigen sie eine überparteiliche Bürgerinitiative mit dem Ziel einer Volksbefragung an.
Kleingeld
"Die Frequenz soll bei 20.000 Personen im Jahr liegen. Das ist die Hälfte dessen, was ein Gasthaus in Feuersbrunn hat. Der Grundbesitzer hat einen Antrag gestellt, der so zu behandeln war, wie ich es getan habe. Dass jetzt einige politisches Kleingeld machen wollen, habe ich erwartet", reagiert Riedl auf die Kritik.
Die rechtlichen Voraussetzungen sind jedoch klar geregelt: "Das ist aus rechtlicher Sicht undenkbar", erklärt Verfassungsrechtsspezialist Heinz Mayer auf Anfrage des KURIER zur geplanten Befragung und ergänzt: "Das ist rechtlich nicht gedeckt, also illegal. Es wäre so, als ob die künftigen Nachbarn abstimmen könnten, ob sie mich da haben wollen, wenn ich entsprechend der Gesetze ein Haus bauen will."
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