Strompreisrabatt in NÖ kommt nun auch für Zuzügler

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Unterstützung soll künftig auch für Neugeborene und Zuzügler gewährt werden. Volkspartei kündigte Antrag an.

Der niederösterreichische Strompreisrabatt soll überarbeitet werden. Ziel sei, dass noch mehr Menschen anspruchsberechtigt werden, etwa Neugeborene und Zuzügler, hieß es von der Volkspartei NÖ auf Anfrage. Ein ÖVP-Antrag soll am (heutigen) Donnerstag eingebracht werden. Man werde in den nächsten Tagen das Gespräch mit den anderen Regierungsparteien suchen, sagte ein Sprecher. SPÖ-Landesparteichef LHStv. Franz Schnabl (SPÖ) hatte zuletzt eine Adaptierung gefordert.

Voraussetzungen

Fördervoraussetzung ist laut dem am 25. Juli im Landtag beschlossenen NÖ Strompreisrabattgesetz ein Hauptwohnsitz im Bundesland per 1. Juli. Künftig sollen der Volkspartei zufolge auch jene anspruchsberechtigt sein, die nach diesem Stichtag geboren sind, sowie jene, die nach diesem Datum einen Haushalt in Niederösterreich gegründet haben bzw. gründen. Für die Berechnung des Rabatts sollen künftig auch Pflege- und Betreuungsbedürftige mit einbezogen werden, die nach dem 1. Juli nach Niederösterreich bzw. zu Verwandten übersiedelt sind bzw. übersiedeln.

SPÖ-Landesparteivorsitzender Schnabl hatte zuvor verlangt, dass die Stichtagsregelung bei Neubegründungen von Wohnsitzen entfällt. „Im Förderzeitraum werden über 5.000 gemeinnützige Wohnungen sowie 8.000 Eigenheime bezogen werden, die Wohnraum für über 30.000 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher bieten“, hatte er Anfang September mitgeteilt. Auch diesen Personen solle der NÖ Strompreisrabatt zugutekommen.

Entlastung

Der NÖ Strompreisrabatt sieht eine Entlastung von elf Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des durchschnittlichen Haushaltsverbrauchs vor. Basis für die Berechnung ist die Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen. Für einen Ein-Personen-Haushalt ergibt sich eine jährliche Ersparnis von knapp 170 Euro, bei zwei Personen im Haushalt sind es rund 272 Euro, bei drei circa 374 Euro und bei vier um die 416 Euro. Für fünf Menschen sind es rund 457 Euro, für jede weitere Person kommen circa 41 Euro hinzu. Die blau-gelbe Förderung wird auf der Stromrechnung ab Oktober gutgeschrieben und gilt bis 30. September 2023. Der Rabatt wird parallel zur Strompreisbremse des Bundes gewährt.

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