Streit um Schneeräumen an den Bushaltestellen

Streit um Schneeräumen an den Bushaltestellen
Die Gemeinde Klosterneuburg will die Schneeräumung nicht länger übernehmen. Man sieht die Anrainer in der Pflicht.

Für Aufruhr sorgt derzeit ein Schreiben der Gemeinde. Betreff: die Schneeräumung an den Bushaltestellen im Ort. Sabine Zuklin ist Busunternehmerin, ihre Lenkerinnen und Lenker fahren täglich etwa 300 Bushaltestellen in Klosterneuburg an. Bisher hat die Gemeinde dort die Haltestellen von Eis und Schnee freigeräumt. Vor einigen Wochen informierte die Gemeinde Zuklin, dass von nun an sie und die Anrainer für Schnee- und Eisfreiheit an den Haltestellen (im Gehwegbereich) zu sorgen haben.

Zuklin fühlt sich davon im wahrsten Sinne des Wortes aufs Glatteis geführt und hat prompt gegengesteuert. Laut Kraftfahrliniengesetz ist es nämlich gar nicht erlaubt, sie mit der Schneeräumung zu beauftragen. Bleiben noch die Anrainer. „Das wird zu einem großen Chaos führen. Laut Gesetz gilt die Pflicht für Anrainer nur von 6 bis 22 Uhr, wir fahren aber schon ab 4 Uhr morgens und bis spät in die Nacht, auch da muss für sichere Haltestellen gesorgt sein“, sagt Zuklin. Ihre Busfahrerinnen und Fahrer haben nun die Anweisung, an Haltestellen, die nicht anstandslos schnee- und eisfrei sind, nicht mehr zu halten. Im schlechtesten Fall fährt der Bus also durch den Ort, ohne ein einziges Mal stehen zu bleiben.

Beim Verkehrsverbund Ost-Region (VOR), in dessen Auftrag Zuklin fährt, reagierte man erstaunt. In der gesamten Ostregion habe es eine solche Diskussion noch nie gegeben. Dass die Gemeinden sich um die Räumung an den Haltestellen kümmern, sei Usus. Der VOR prüft momentan die Rechtslage. „Es geht auch um Landesgesetze, das macht die Angelegenheit so komplex“, so eine Sprecherin zum KURIER.

Komplexe Gesetzeslage

Von Komplexität spricht auch eine Expertin der zuständigen Abteilung beim Land Niederösterreich. Anrainer, Verkehrsunternehmer, aber auch Wegehalter – und damit auch Gemeinden – würden hier „solidarisch“ haften, heißt es in einer Stellungnahme. Durch die komplexe Gesetzeslage wären alle Beteiligten von bestimmten Pflichten betroffen. Entscheiden müsste man also im Einzelfall.

Die Landesabteilung und auch der VOR sprechen noch das Thema der Konzession für die Haltstellen an. „Das Ansuchen eines Verkehrsunternehmens für eine Haltestellenkonzession erfolgt auf Wunsch der Gemeinde und dies wiederum nur, wenn von der Gemeinde die Betreuung der Bushaltestelle zugesagt ist“, heißt es aus der Landesabteilung.

Klosterneuburgs Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP) sah sich durch Haftungsrisiken zu diesem Vorstoß bewegt und hält fest: „Im Winter hat jeder seinen Beitrag zu leisten und ich bin zuversichtlich, dass sich sehr bald eine taugliche Praxis einstellen wird. “

Kommentare