Teilerfolg
Jetzt konnten die Gegner einen ersten Teilerfolg einfahren, denn nun beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht mit der brisanten Causa.
Im Kern der Beschwerde, die Gloß eingebracht hat, geht es um den Bau der Spange Wörth. Die Straße soll künftig die Traisentalschnellstraße mit der B20 verbinden. Sie beginnt knapp südlich des Flugplatzes Völtendorf und führt zum Gewerbegebiet in Wörth.
200 Millionen Euro teuer
Während die S34 durch die Asfinag errichtet werden soll und das Verkehrsministerium dem Bau der neun Kilometer langen und rund 200 Millionen Euro teuren Straße bereits grünes Licht gab, wurde die Spange Wörth durch das Land NÖ geprüft und genehmigt.
Das Gericht zeigt sich mit dieser Vorgehensweise in einer ersten Einschätzung aber nicht einverstanden, wie der KURIER in Erfahrung bringen konnte.
"Nicht zulässig"
„Es ist bei Straßenbauprojekten nicht zulässig, eine Aufspaltung des einheitlichen Projekts in zwei verschiedene Vorhaben vorzunehmen, für welches getrennte Feststellungsverfahren (...) zu führen wären (..)“ heißt es in einer Beschwerde-Beantwortung.
Und weiter: „Aus diesem Grund wurde der angefochtene Genehmigungsbescheid (...) möglicherweise von einer unzulässigen Behörde erlassen“.
Verhandlung
Am 24. April wird die Frage der Zuständigkeiten am Bundesverwaltungsgericht in Wien verhandelt, mit dabei sind Projektbetreiber und Gegner. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass meinen Mandanten recht gegeben wird“, sagt Gloß.
Sollte die Verhandlung tatsächlich zu Gunsten der Bürgerinitiativen ausgehen, könnte sich dies auch gravierend auf das Projekt auswirken. Dann könnte der Fall eintreten, dass das gesamte Verfahren von neuem beginnen muss.
Erster Bauabschnitt
Der Baubeginn, der ohnehin schon mehrmals verschoben werden musste, würde damit einmal mehr in weite Ferne rücken. Mit dem ersten Bauabschnitt hätte, wie berichtet, im kommenden Jahr gestartet werden sollen.
Während die zuständige Abteilung im Land Niederösterreich diese Entwicklungen noch nicht kommentieren will, zeigt man sich seitens der Asfinag nicht beunruhigt.
Experten prüften
„Wir sind natürlich der Meinung, dass alles rechtens abgelaufen ist. Schließlich wurde das Projekt zuvor von Experten eingehend geprüft“, betont Projektleiter Leopold Lechner.
Mehr Lebensqualität
Laut Asfinag verfolgt man mit dem Bau der Schnellstraße zwei zentrale Ziele: Weniger Verkehr und damit mehr Lebensqualität entlang der Mariazeller Straße (B20) und kürzere Wege durch die verbesserte Anbindung an die Westautobahn (A1).
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