Stockerau: Behinderte Frau als Diebin beschuldigt

Stockerau: Behinderte Frau als Diebin beschuldigt
Falsche Vorwürfe: Drogerie-Kette musste 51-Jähriger 17.900 Euro an Abfertigung nachzahlen.

Mit schweren Vorwürfen sah sich eine 51-Jährige konfrontiert, die 19 Jahre lang für eine Drogerie-Kette in Stockerau im Bezirk Korneuburg gearbeitet hatte. Schließlich wurde die Mitarbeiterin sogar entlassen, doch damit begann erst ihr Kampf. Denn die Niederösterreicherin ließ sich dadurch nicht entmutigen und wehrte sich erfolgreich.

30 Euro fehlten

Die Geschäftsleitung hatte der Frau vorgeworfen, die Kasse manipuliert zu haben. Dabei ging es um 30 Euro, die bei der Prüfung der Tageslosung fehlten. Das Geld wurde in Wirklichkeit aber für ein Geburtstagsgeschenk für eine Kollegin verwendet und sollte nachträglich wieder einbezahlt werden, was die damalige Filialleiterin auch ganz klar auf einem Zettel in der Kassa vermerkt hatte.

„Damit war keine Diebesabsicht gegeben und die Entlassung ungerechtfertigt, wie das Arbeits- und Sozialgericht festhielt“, berichtet AKNÖ-Präsident Markus Wieser.

Kündigungsschutz

Mit einem Behinderungsgrad von 60 Prozent unterlag sie zudem einem besonderen Kündigungsschutz, was dem Arbeitgeber auch bekannt war. Dennoch: Im Zuge einer Prüfung meldete die Regionalleiterin der Geschäftsleitung sowohl den fehlenden Geldbetrag als auch die handschriftliche Notiz. Für den Arbeitgeber offensichtlich Grund genug, die Frau nicht nur zu entlassen, sondern auch Anzeige wegen Diebstahls zu erstatten.

Stockerau: Behinderte Frau als Diebin beschuldigt

Wieser zeigt sich über Vorgangsweise entsetzt

Arbeitsgericht

Die 51-Jährige wandte sich schließlich an die Arbeiterkammer Niederösterreich, die ihr per Rechtsschutz einen Anwalt zur Verfügung stellte. Für das Arbeits- und Sozialgericht war die Sachlage eindeutig, denn der schriftliche Vermerk war Nachweis genug, dass es sich um keinen Diebstahl gehandelt hat und die Entlassung damit ungerechtfertigt war.

Vergleich

Als begünstigte Behinderte hätte die Frau ein Recht auf Wiedereinstellung gehabt, was sie mangels einer Vertrauensbasis mit ihrem Arbeitgeber aber nicht mehr wollte. Deshalb entschloss man sich auf einen außergerichtlichen Vergleich, der mit der Überweisung der gesamten Ansprüche aus der Abfertigung alt in Höhe von 17.900 Euro an die Frau endete.

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