Staatsanwalt prüft Parkplatz im Grünland

Anrainer Dostal beim kritisierten Parkplatz
Anzeigen wegen vermuteten Amtsmissbrauchs, Stadtchef bleibt gelassen.

Dass etliche Weingüter in Langenlois, Bezirk Krems, expandieren und von Landwirten zu Gewerbebetrieben geworden sind, bereitet der Stadtverwaltung Kopfzerbrechen: Die sprengen nämlich bei baulicher Ausweitung im Grünland Widmungsgrenzen. Leidtragende Anrainer gehen auf die Barrikaden, weil sie den Eindruck haben, die Behörde drücke bei Wirtschaftsbetrieben beide Augen zu. Ein Fall hat jetzt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zur Folge. Stadtchef Hubert Meisl betont, er habe korrekt gehandelt und lobt seine Verwaltung.

Auslöser ist ein rund 1700 Quadratmeter großer Parkplatz, den eines der Weingüter angelegt hat, indem es einen Hang in erhaltenswerter Landschaft bis zu acht Meter hoch abgrub. Bis wenige Meter an ein oberhalb liegendes Einfamilienhaus heran.

Unzuständig

Dessen Besitzer, Kurt Dostal, beschwerte sich aus Sorge um die Stabilität des Hanges – vergeblich: Weil es sich bei dem Areal um Grünland im Ortsgebiet handelt, sehen sich Gemeinde wie Bezirkshauptmannschaft als unzuständig. Dostal könne nur privat klagen, meint Baudirektor Erich Obkircher.

Eine von Nachbarn gegründete Bürgerinitiative stoppte einen geplanten weiteren Ausbau dieses Weinguts, das aus ihrer Sicht nicht im Grünland stehen dürfe. Das ist nur Bauern erlaubt. Das Problem möchte die Stadt durch Umwidmung reparieren. Beim Land NÖ ist man skeptisch, denn Illegales darf man nicht durch neue Widmung sanieren.

Einer in einem ganz anderen Ortsteil wohnhaften, pensionierten Landesbeamtin, platzte der Kragen: "Für unser lediglich meldepflichtiges Carport und eine 60 Zentimeter hohe Gartenmauer will die Behörde ein Verfahren samt Statik-Gutachten. Das acht Meter hohe Abgraben des Weinguts interessiert den Bürgermeister nicht. Obwohl ich darauf aufmerksam gemacht habe, dass der Parkplatz befestigt und somit ein Bauwerk ist", erklärt Andrea Niedermayer, die die Staatsanwaltschaft informierte.

Verfahren

"Bürger haben das Recht, diesen Weg zu gehen. Wir haben aber korrekt gehandelt. In beiden Fällen laufen Verfahren. Beim Carport könnten wir zahlreiche gewonnene Verfahren vorlegen, wenn wir von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden", erklärt Meisl.

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