Staatsanwältin sagt für Ex-Mann aus, der Stiefbruder erschoss

Prozess gegen Wiener Banker
Mordprozess-Auftakt: Ex-Frau des Angeklagten ließ bei ihrem Zeugenauftritt die Öffentlichkeit ausschließen.

Ausgerechnet eine Staatsanwältin könnte den Wiener Banker Andreas S. vor einem Urteil bis zu lebenslanger Haft wegen Mordes bewahren. Sie ist seine Ex-Frau und hat sich nach bisherigem Schweigen offenbar entschlossen, am Montag beim Prozess in Korneuburg, NÖ, um den tödlichen Kopfschuss als Zeugin seine Unfallversion zu stützen.

Allerdings auf ihren Wunsch unter Ausschluss der Öffentlichkeit, "zur Wahrung ihres höchstpersönlichen Lebensbereichs". Was insofern kurios anmutet, hatte die Wiener Staatsanwältin doch kurz vor dem Prozess in der Illustrierten News alles ausgebreitet: Dass sie kein Verhältnis mit dem Stiefbruder ihres Ex-Mannes gehabt habe, und der Angeklagte daher keinen Grund, den 42-jährigen Eric J. zu erschießen. Außerdem sei Andreas S. gar nicht eifersüchtig gewesen, wie behauptet wird.

Aufgebläht

Eine Korneuburger Kollegin der Wiener Staatsanwältin hat die Mordanklage gegen den 45-Jährigen verfasst, redete aber gleich im Eröffnungsplädoyer überraschend das Eifersuchtsmotiv klein. Das Motiv sei gar nicht zentral, erklärte Gudrun Bischof: "Die zentrale Rolle kommt den objektiven Beweismitteln zu." Dazu wurde das Verfahren mit neun Gutachtern "aufgebläht", kritisierte Verteidiger Rudolf Mayer, die nur bekunden könnten, dass es so oder auch anders gewesen sein könnte.

In der Nacht auf den 18. September 2015 hatte Andreas S. seinen Stiefbruder, Freund und Kollegen in einer Privatbank (deren Vorstand der Angeklagte war) zum Grillen in seine Wohnung in Wien-Währung eingeladen. Auch seine Ex-Frau sollte kommen (und "Gras mitbringen"), blieb aber fern. Nach reichlich Alkohol führte er Eric J. seine Glock-Pistole vor.

Und zwar schon zum wiederholten Mal. Andreas S. ist Waffennarr und veranstaltet alle zwei Wochen Zielübungen in seiner Wohnung. Ein Mal ging ungewollt ein Schuss los und schlug in der Küchendecke ein, weil S. – damals ebenfalls angeheitert – übersehen hatte, dass eine Patrone im Lauf steckt.

In jener Nacht hantierte er vor dem Stiefbruder an der Küchentheke mit der Waffe und "auf einmal geht ein Schuss los. Scheiße, hoffentlich ist nichts passiert. Dann schau ich ihn an und denke mir: Gott sei Dank, daneben, ich hab ihn nicht getroffen. Aber dann – wahnsinnig viel Blut auf dem Boden, und mit einem Schlag war mir klar, was das bedeutet. Ich hab den Eric geliebt. Durch meine Dummheit habe ich eine Katastrophe angerichtet." Und zwei Kindern den Vater genommen.

Pedantisch

Aber passt diese "bodenlose Schlamperei" (Verteidiger) zu dem Kontrollfreak, als den Zeugen den Angeklagten beschreiben? Als er noch mit der Staatsanwältin verheiratet war und sie einen Rotweinfleck auf dem Sandsteinkamin verursachte, soll sie laut Zeugen Angst vor seiner Reaktion gehabt haben, wenn er das Malheur sieht. Der 45-Jährige selbst charakterisiert sich als "pedantisch" und nennt diese Eigenschaft als Scheidungsgrund.

Ihrem neuen Liebhaber soll die Staatsanwältin geschildert haben, S. habe stets das Lokal ausgesucht, in das man zum Essen ging und ihr auch gesagt, wie sie sich dort zu verhalten habe. Wollte S., der von seiner Ex-Frau nach der Scheidung nicht loskam, auch die Kontrolle über ihr Liebesleben behalten? "Ich bin unterdurchschnittlich eifersüchtig", sagt er. Er habe nichts von Beziehungen gewusst, aber selbst wenn, "Rache dafür wär’ lächerlich. Die Welt ist voller Versuchungen."

Ob er allerdings auf ein intimes Verhältnis zwischen Ex-Frau und Stiefbruder, das eventuell aus anzüglichen Handy-Nachrichten herausgelesen werden könnte, genau so cool reagiert hat? Prozessfortsetzung Dienstag.

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