St. Pölten: Vier Jahre Haft für Vergewaltiger

St. Pölten: Vier Jahre Haft für Vergewaltiger
"Ich konnte mich nicht zurückhalten", sagte der 22-jährige Angeklagte bei dem Prozess am Landesgericht St. Pölten.

Mustafa (Name geändert, Anm.), muskulös, adrett gekleidet, wird von seinem Anwalt Rudolf Mayer als „Womanizer“ bezeichnet. Ein Frauenheld also, der die Discos nur selten ohne weibliche Begleitung verlässt. So war es auch in der Nacht auf den 25. März in St. Pölten. Allerdings hatte der damals 21-Jährige eine junge Frau im Schlepptau, die von ihm nicht recht viel hielt. Aber die beiden hatten getrunken und wollten sich einmal aussprechen, warum sie sich gegenseitig nicht ausstehen konnten. Die St. Pöltnerin ließ Mustafa mit in ihre Wohnung, es wurde bis in die Vormittagsstunden getratscht, dann sollte ihre Begleitung den Heimweg antreten. Er wollte nicht, bekam deshalb das Angebot, ein paar Stunden auf der Couch zu schlafen.

Das spätere Opfer ging unterdessen ins Schlafzimmer, legte sich hin und schlief rasch ein. Aus ihren Träumen wurde sie gerissen, als sie plötzlich einen heftigen Schmerz im Unterleib spürte. Mustafa soll auf ihr gelegen und sie missbraucht haben. Als sich die Frau wehrte, sagte er: „Lass mich wenigstens noch fertigmachen.“ Dabei drückte er ihr die Schultern und die Unterarme auf die Matratze.

Reue

Nachdem der 21-Jährige die Wohnung in der Landeshauptstadt verlassen hatte, musste die Frau ins Krankenhaus gebracht und ärztlich behandelt werden. Noch heute leidet sie laut ihrer Anwältin an einer posttraumatischen Belastungsstörung, möchte die Stadt demnächst verlassen.

Bei der Befragung durch die Polizei gab Mustafa noch an, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich gewesen sein. Bei dem Prozess am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten zeigte sich der Angeklagte jedoch umfassend geständig. „Es tut mir unendlich leid. Ich konnte mich einfach nicht zurückhalten“, sagte er. Anwalt Mayer betonte, dass sein Mandant „zutiefst bereue, was er getan habe“.

Für vier Jahre schickt der Schöffensenat den jungen Mann ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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