St. Pölten: Mann ließ sich SS-Rune auf die Hand tätowieren
Wegen Nazi-Tattoos an der Hand sowie am Unterarm ist ein 42-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten erneut schuldig gesprochen worden. Der Mann erhielt wegen Wiederbetätigung zwei Jahre bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft warf dem St. Pöltner vor, einschlägige und für andere Personen sichtbar tätowierte Symbole offen zur Schau gestellt und dadurch nationalsozialistisches Gedankengut verherrlicht zu haben.
Einen Schuldspruch gab es wegen einer SS-Rune an der linken Hand und der Zahl „88“ (ein Code für „Heil Hitler“) am linken Unterarm. Freigesprochen wurde der Mann von den Anklagepunkten in Bezug auf ein Keltenkreuz-Tattoo über dem linken Knöchel (ein Symbol für die rechtsextreme Volkssozialistische Bewegung Deutschlands) und „18/14“ an der rechten Hand - der Zahlencode steht für „AH“ (Adolf Hitler) und den rassistischen Slogan „14 words“ - „We must secure the existence of our people and a future for white children“ („Wir müssen den Fortbestand unseres Volkes und die Zukunft weißer Kinder sichern“).
"Zufallsfund"
Die Staatsanwältin sprach von einem „Zufallsfund“ - die Polizei habe auf der Suche nach einem anderen Mann an der Wohnungstür des 42-Jährigen geklopft und dabei die Tattoos entdeckt. Daraufhin bekam der Beschuldigte Besuch vom Verfassungsschutz.
Der war Mann wegen „88“ und der SS-Rune bereits zuvor - 2015 in St. Pölten und 2016 in Krems - verurteilt und im August 2018 aus der Haft entlassen worden. Er bekannte sich nicht schuldig. Sein Mandant habe bei dessen Erwachsenenvertreterin den Wunsch deponiert, die Tattoos verändern zu lassen, erklärte der Verteidiger. Sie habe aber andere finanzielle Prioritäten gesetzt und den Erhalt der Wohnung als vorrangig angesehen.
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