St. Pölten: 19-Jähriger muss Nazi-Tattoos entfernen lassen

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Zusätzlich setzte es noch zwei Jahre bedingte Haft wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz.

Dass Herr F. an einem der heißesten Tage des Jahres mit Haube in den Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes St Pölten marschiert, hat einen Grund: Der 19-Jährige will nicht, dass die Anwesenden seinen Hinterkopf sehen. Dort hat sich der junge Mann SS-Runen tätowieren lassen. Auf seiner linken Wade, gut abgeklebt, soll zudem das Eiserne Kreuz mit der Zahl 88 (für Heil Hitler, Anm.) prangen. „Der Angeklagte hat seinen Körper als Werbefläche für die braune Sache zur Verfügung gestellt“, sagt dazu Staatsanwalt Leopold Bien.

Die Tattoos soll der Niederösterreicher öffentlich zur Schau getragen haben, auch wurde er beobachtet, wie er die rechte Hand zum Hitlergruß ausstreckte. Laut Anklage war der 19-Jährige zudem in den sozialen Medien höchst aktiv.

Der junge Mann gab die ihm angelasteten, zahlreichen Postings auf seiner Facebook-Profilseite und in einer WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „Die Österreicher“ zu – darunter Bilder von Adolf Hitler, Hakenkreuzen, Ostereiern mit SS-Runen und Hakenkreuz-Bemalung sowie eine Fotomontage des Wiener Riesenrades in Form eines Hakenkreuzes. Ebenfalls vorgeworfen wurde ihm ein gepostetes Sujet eines Schnitzels in Hakenkreuz-Form mit dem Kommentar „Österreicher wählen eben so, wie sie es vom Schnitzel kennen: möglichst flach und schön braun“, das der Angeklagte laut Staatsanwalt wörtlich und nicht als Satire meinte.

Falsche Freunde

F. schilderte bei dem Prozess seine schwere Kindheit. Er habe viele Jahre im Heim verbracht, zu viel Alkohol getrunken und sei an „die falschen Freunde geraten“. In der U-Haft soll dann ein Gesinnungswandel eingetreten sein.

Das rechtskräftige Urteil: Zwei Jahre bedingte Haft, zudem muss sich der 19-Jährige die Tattoos entfernen lassen.

Johannes Weichhart

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