St. Pölten: Ermittlungen gegen Stadtchef Stadler abgeschlossen

Symbolbild
Bericht der Korruptionsfahnder über Finanzgeschäfte liegt vor – Justizministerium muss entscheiden.

Streng geheim – so lässt sich der Inhalt jener Akten einstufen, die von Ermittlern der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Wiener Oberstaatsanwaltschaft geschickt wurden. Geht es doch um eine brisante Causa, die die Behörden seit Jahren beschäftigt: jene umstrittenen Finanzgeschäfte, die der Landeshauptstadt St. Pölten einen Schaden in der Höhe von mehr als 43 Millionen Euro beschert haben.

Wie der KURIER erfuhr, haben Korruptionsfahnder die Erhebungen wegen des Verdachts der Untreue und des Amtsmissbrauchs gegen Bürgermeister Matthias Stadler abgeschlossen und einen Vorhabensbericht erstellt. Ob es zu einer Anklage kommt oder nicht, steht damit allerdings noch nicht fest. Denn die Entscheidung darüber wird laut Oberstaatsanwaltschaft an höchster Stelle fallen: im Justizministerium.

Zinswette

Ausgelöst wurden die Ermittlungen durch eine Sachverhaltsdarstellung der ÖVP St. Pölten. Diese bezog sich auf ein Swap-Geschäft zwischen der Stadt und der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien im Jahr 2003 bzw. 2007. Doch die Zinswette auf den Schweizer Franken ging gehörig schief, unterm Strich entstanden schwere Verluste. In der Folge kam es zu eine Rechtsstreit zwischen der Bank und der Stadt, Anfang 2016 einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, der der Stadt rund 30 Millionen Euro kostete. Die Volkspartei vertritt die Meinung, dass Stadler ohne Risiko-Bremse gezockt habe. Zudem sei bei den Zins- und Devisenoptionsgeschäften der Gemeinderat umgangen und ihm wesentliche Informationen vorenthalten worden. Vorwürfe, die Stadler stets vehement zurückwies.

St. Pölten: Ermittlungen gegen Stadtchef Stadler abgeschlossen

Vorwürfe gegen Bürgermeister Matthias Stadler

Gremium

Während die Korruptionsstaatsanwaltschaft sich schon ein Urteil über diese Anschuldigungen gebildet hat, liegt der Ball nun im Justizministerium. Um dem Anschein einer allfälligen politischen Einflussnahme entgegenzuwirken, wurde dort schon im Jahr 2014 der sogenannte Weisungsrat eingerichtet. In diesem Gremium prüfen drei unabhängige Personen – der Generalprokurator und zwei Experten mit langjähriger Erfahrung im Straf- und Strafprozessrecht – alle Verfahren, die die Öffentlichkeit interessieren.

Wie lange die Experten sich beraten werden, ist unklar. In den meisten Fällen folgen sie aber den Empfehlungen der ermittelnden Staatsanwaltschaft, heißt es.

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