St. Pölten: Swap-Deal beschäftigt Minister
„Diese Dinge dauern so lang, wie sie dauern“, meinte St. Pöltens Bürgermeister Matthias Stadler im Mai gelassen – vom KURIER auf die Untersuchungen angesprochen, die der Korruptionsstaatsanwalt gegen ihn führt. Allerdings zieht die Causa mit Fortdauer der Ermittlungen – sie laufen seit 14. Juni 2016 – auch immer weitere Kreise. Mittlerweile wurde auch der Justizminister mit der Swap-Affäre befasst. Der bestätigt nun in einer parlamentarischen Anfrage, dass zwei Beschuldigte von der Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einvernommen wurden.
Ins Visier der Ermittler war Matthias Stadler durch ein Finanzgeschäft der Stadt geraten. Der umstrittene St. Pöltener Swap-Deal, im Grunde Zinswetten der Jahre 2003 und 2007 auf den Schweizer Franken, bescherten der Landeshauptstadt schwere Verluste. Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der involvierten Bank und der Stadt wurde erst 2016 durch einen Vergleich mit Raiffeisen beigelegt, der die St. Pöltener 43,3 Millionen Euro gekostet haben soll.
Risikolimit
Der Knackpunkt, den auch die Korruptionswächter prüfen: Vom St. Pöltener Gemeinderat war für Finanzgeschäfte ein klares Risikolimit festgelegt worden. Damit sollte gewährleistet sein, dass eine bestimmte Verlusthöhe nicht überschritten wird.
Diese Bremse soll Stadler per Unterschrift ausgeschaltet haben, heißt es in jener Sachverhaltsdarstellung, mit der die Stadt-ÖVP die Untersuchungen ins Rollen brachte. Nur so sei es erklärbar gewesen, dass der mögliche Verlust aus einem der Finanzgeschäfte plötzlich bei rund 65 Millionen Euro gelegen sei – 32-mal höher als erlaubt.
„Im Zuge des bisherigen Ermittlungsverfahrens hat die WKStA Gerichtsakten beigeschafft und die Sicherstellung von physischen und elektronischen Dokumenten im Zuge einer Durchsuchung angeordnet“, heißt es im Antwortschreiben von Justizminister Josef Moser auf die parlamentarische Anfrage des St. Pöltener ÖVP-Abgeordneten Fritz Ofenauer. Und weiter: „Nach Auswertung des sichergestellten Datenmaterials [...] hat die WKStA die Beschuldigten vernommen.“ Auch was den Beschuldigten vorgeworfen wird, listet der Minister auf: „Es besteht der Verdacht, dass die Beschuldigten ihre Befugnis, über das Vermögen der Stadt St. Pölten zu verfügen [...], wissentlich missbraucht und dadurch die Stadt St. Pölten in einem fünf Millionen Euro übersteigenden Betrag am Vermögen geschädigt hätten [...].“
Wie lange die Korruptionsjäger noch brauchen, um zu entscheiden, ob gegen den St. Pöltener Bürgermeister Anklage erhoben wird, weiß auch der Justizminister nicht und verweist auf die Staatsanwaltschaft.
Ofenauer hofft jedenfalls rasch auf ein Ergebnis: „Zum einen werden konkrete Verdachtsfälle angeführt, zum anderen wird die Länge des Ermittlungsverfahrens verdeutlicht – seit 14. Juni 2016. Ich bin der Meinung – auch im Sinne von Beschuldigten, dass Ermittlungsverfahren beschleunigt werden, damit rasch klar ist, ob es zu einer Anklage kommt oder nicht. Im konkreten Fall geht es auch um die Bürger der Stadt St. Pölten, sie wollen und sollten erfahren, ob für einen entstandenen Schaden jemand verantwortlich ist bzw. ob rechtswidrig gehandelt wurde.“
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