Gratis Kurzparkzone in St. Pölten wird abermals verlängert

Gratis Kurzparkzone in St. Pölten wird abermals verlängert
Die Verordnung wurde bis 7. Februar verlängert. Auf die Parkuhr darf man aber nicht vergessen.

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Die Gebührenpflicht in der Kurzparkzone in der Landeshauptstadt St. Pölten ist seit dem zweiten Lockdown ausgesetzt. Aufgrund der Verlängerung des harten Lockdowns, wurde die Aussetzung abermals verlängert und gilt nun bis 7. Februar 2021.

Aber: Die maximale Parkdauer muss jedoch weiterhin beachtet werden. Es ist daher eine Parkuhr zu stellen, die gut sichtbar im KFZ zu platzieren ist, heißt es aus dem Rathaus.

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