SPÖ Perchtoldsdorf überlegt Anfechtung der wiederholten Gemeinderatswahl

++ THEMENBILD ++ STEIRISCHE GEMEINDERATSWAHLEN / VORGEZOGENER WAHLTAG
Die Partei prüft gerade mit einem Verfassungsjuristen die Möglichkeiten. Grund sind vor allem Probleme bei der Wahlwerbung.

Am vergangenen Sonntag ging die Wiederholung der Gemeinderatswahl in Perchtoldsdorf (Bezirk Mödling) über die Bühne. Die ÖVP verlor die absolute Mehrheit, aber auch die SPÖ hatte mit Einbußen zu kämpfen.

Und genau diese verlorenen Stimmen rufen nun die Möglichkeit einer Wahlanfechtung auf den Plan, wie Klubobmann und bisheriger geschäftsführender Gemeinderat, Anton Plessl, begründet: "Wir überlegen uns, die Wahl anzufechten. Dass wir Mandate verloren haben, nehmen wir auf unsere Kappe. Aber wir haben im Vergleich zum Jänner auch einige Stimmen und so unseren geschäftsführenden Gemeinderat verloren. Für uns liegt das an der Wahlwerbung im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen."

Denn laut Plessl macht gerade die ältere Wählerschicht das Kreuzerl bei der SPÖ. Und genau diese Gruppe legt großen Wert auf klassische Wahlwerbung.

Zudem meint der Klubobmann, dass ältere Personen im Umgang mit der Wahlkarte nicht so sicher sind. Und bei dieser Wahl wurden immerhin mehr als 4.300 Wahlkarten beantragt.

Information später angekommen

Und für Plessl gibt es noch einen dritten, sehr entscheidenden Punkt, der eine Anfechtung denkbar macht: Die Verständigungskarten der Gemeinde seien zwar rechtzeitig, aber  später als üblich bei den Bürgerinnen und Bürgern angekommen.

Bürgermeister hat kein Verständnis

Bürgermeister Martin Schuster (ÖVP) hat kein Verständnis für diese Argumente: „Die Einschränkungen treffen meiner Meinung nach alle Parteien gleich. Wir haben auch knapp die Absolute verpasst, aber fechten nicht  an“, sagt er. Das Wahlergebnis sei eindeutig und zu akzeptieren. Der Gemeinderat solle seine Arbeit so bald als möglich aufnehmen, so Schuster.

"Keine leichtfertige Entscheidung"

Dass die SPÖ die Wahl anfechten wird, ist nicht fix. Plessl und seine Parteikollegen haben bis zum 21. Juni Zeit, um die Anfechtung einzubringen. Im Lauf der nächsten Woche soll es eine Entscheidung geben, ob man die Anfechtung einreicht. „Natürlich wägen wir auch ab, was eine weitere Wahl bedeuten würde. Wir wollen das keinesfalls leichtfertig machen und wollen keine Politikverdrossenheit erzeugen“, meint Plessl.

Kommentare