Spieler und Trainer plötzlich umgemeldet

Hintergrund der Beschwerde ist der Streit um den Sportplatzbau auf der Feldwiese.
15 Wiener Spieler und Funktionäre des USC Mauerbach sind seit Kurzem in NÖ gemeldet.

In einer 29 großen Einzimmerwohnung in Mauerbach (Bezirk Wien-Umgebung) wohnt plötzlich nicht mehr nur ein Spieler der Kampfmannschaft des USC Mauerbachs, der die Wohnung mietet, sondern auch ein weiterer Spieler und dessen Vater, die laut Homepage des Vereins im 14. Bezirk in Wien wohnen. Und in einer Wohnung in der Millöckergasse wohnt der Sektionsleiter-Stellvertreter des USC Mauerbach, seit Oktober auch Trainer und Co-Trainer der U11.

Spieler und Trainer plötzlich umgemeldet
honorarfrei. Erwin Hackl, FPÖ Mauerbach, Sportplatz Mauerbach
Die örtliche SPÖ hält das zumindest für seltsam: "Es scheint aufklärungsbedürftig, dass drei männliche Trainer eines Vereins unter einem Dach wohnen", sagt Erwin Hackl. Und "mehr als aufklärungsbedürftig" sei es, dass drei erwachsene Männer plötzlich in einer 29 großen Wohnung gemeinsam leben sollen. "Es ist daher nicht auszuschließen, dass diese Meldungen nur erfolgten, um nach der Gemeinderatswahl 2015 vermeintliche Vereinsinteressen besser zu bedienen", sagt Hackl. Vermuteter Hintergrund der Aktion: der andauernde Streit um den Bau eines neuen Sportplatzes auf der Feldwiese. ÖVP und USC Mauerbach sind dafür, SPÖ, Grüne und Liste Wir für Mauerbach sind dagegen.

Beschwerde eingelegt

15 kritische Meldungen gibt es laut Hackl, er hat deshalb einen Antrag auf Streichung dieser Meldungen bei der Gemeindewahlbehörde gestellt. Doch die hat abgelehnt. "Die Vorwürfe sind lächerlich", sagt Bürgermeister Peter Buchner (ÖVP). "Das Wahlverhalten dieser Personen kenne ich nicht." Gerald Schober, Obmann des USC Mauerbach, und ebenfalls seit Kurzem dort gemeldet, versteht die Aufregung nicht. "Wenn ich hier gemeldet bin, will ich auch wählen."

Dass auch Zweitwohnsitzer wählen dürfen, führe manche in "Versuchung", sagt Gerald Grohs von der Abteilung Gemeinden im Land NÖ. "Man muss sich den Fall genau anschauen." Grohs verweist auf Paragraf 18, Absatz 6 der Gemeindewahlordnung: Wahlberechtigt ist jeder mit "ordentlichem Wohnsitz" in der Gemeinde, dieser muss "ein Mittelpunkt" der wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Betätigung" einer Person sein.

Die SPÖ hat Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht eingebracht. Die muss bis zum 50. Tag vor der Wahl erledigt sein, das wäre am 9. Dezember.

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