Sozialhilfe: Wenn man die eigenen Eltern klagen soll

Sozialhilfe: Wenn man die eigenen Eltern klagen soll
Menschen mit Behinderungen können gezwungen werden, ihre Eltern auf finanziellen Unterhalt zu verklagen, auch wenn sie längst volljährig sind. Der Fall einer 44-Jährigen aus Niederösterreich.

Therese H. war im Kindergartenalter, als die Probleme anfingen. Das kleine Mädchen aus Niederösterreich konnte nicht aufs Klo gehen. Bis auf ein paar Tropfen ging nichts. Sie war häufig krank, die Nieren litten. Es folgte ein jahrelanger Ärztemarathon, Dutzende Untersuchungen und Eingriffe – viele in Vollnarkose. Manche Mediziner glaubten gar, das Kind simuliere. Erst mit 15 stand fest, worunter H. litt: am sogenannten Hinman-Syndrom, einer seltenen Blasenableitungsstörung.

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