Schwiegervater mit fünf Stichen niedergestreckt

Der Angeklagte, Besim Z., soll auch seinen Sohn verletzt haben
Fünf Jahre Haft wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Das Urteil am Landesgericht Wr. Neustadt ist nicht rechtskräftig.

Anstelle einer lustigen Feier wurde der Geburtstag des ältesten Sohnes (15) für die Familie zum Albtraum. Ein vierfacher Vater streckte im Zuge der Party seinen Schwiegervater mit fünf Messerstichen nieder. Eine Notoperation im Landesklinikum Wiener Neustadt rettete dem lebensgefährlich verletzten Pensionisten das Leben.

Am Dienstag musste sich Besim Z. (40) nun wegen versuchten Mordes vor den Geschworenen am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. Nicht nur das: Weil er seinen Sohn aus „mangelndem Respekt“ auch über die Treppen des Stiegenhauses gestoßen haben soll, ist der Kosovo-Albaner auch wegen Körperverletzung und Nötigung angeklagt.

Er selbst mimte vor den Geschworenen das Unschuldslamm. Was am 8. Dezember in ihn gefahren sei, könne er sich bis heute nicht erklären. Und gegen seinen Sohn habe er niemals die Hand erhoben. Wieso der 15-Jährige und dessen Mutter dann das Gegenteil behaupten, verstehe Besim Z. nicht.

Im Kosovo kennengelernt

Seine Ehefrau hatte er bereits in der Schule im Kosovo kennengelernt. Nachdem sie Anfang der 2000er-Jahre mit ihrer Familie nach Österreich gekommen war, habe man 2004 geheiratet und er war ihr nach NÖ gefolgt. Zusammen mit den vier gemeinsamen Kindern (11, 12, 14 und 15 Jahre) lebte das Paar in Bad Fischau. Mit den Schwiegereltern hatte es immer wieder Konflikte und Streitigkeiten gegeben, weil sich diese für ihre Tochter einen anderen Partner wünschten. Diese angespannte Lage ist vergangenen Winter eskaliert. „Ich wollte den Geburtstag unseres Sohnes zu Hause feiern, aber mein Schwiegervater hat das nicht respektiert. Er wollte in ein Lokal nach Sopron“, so Besim Z. vor Gericht.

Schwiegervater mit fünf Stichen niedergestreckt

Bizeps durchtrennt

Nach ein paar Flaschen Bier in der Wohnung habe er „die Kontrolle verloren“. Als der Schwiegervater aufstand, um mit allen Richtung Ungarn abzufahren, sah sein Schwiegersohn rot. Er zog ein Messer mit zehn Zentimeter Klingenlänge aus der Jacke und rammte es dem Opfer fünf Mal wuchtig in den Nacken- und Schulterbereich. Laut Gerichtsmediziner Wolfgang Denk wurde unter anderem der Bizepsmuskel durchtrennt. Unter Tränen beteuerte der Angeklagte mehrmals, dass ihm alles Leid tue.

Dass die Familie im Kasten des 40-Jährigen auf einen Beutel mit Messern, Schlagstock und Pfefferspray stieß, findet der Hilfsarbeiter nicht weiter abwegig. „Das hatte ich, um mich selbst zu schützen.“ Das Urteil lautet auf fünf Jahre Haft (nicht rechtskräftig), allerdings nicht wegen Mordversuchs sondern absichtlich schwerer Körperverletzung.

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