Doch das Projekt rief auch viele Kritiker auf den Plan. Rund 3.000 Unterschriften wurden gegen das Vorhaben gesammelt, die Initiative "Bodenschutz St. Pölten" kritisierte die Verkehrsbelastung, die durch den Bau des Lagers entstehen würde. "Rund 1.000 Lkw werden dann pro Tag rund um den neuen Standort zu- und abfahren", sagte Sprecherin Romana Drexler zum KURIER.
Hochwasserschutz-Projekt wurde nachgereicht
Die Initiative betonte zudem, dass die Errichtung des Frischelagers auch aus rechtlicher Sicht nicht durchgeführt werden dürfe, weil sich die Stadt nicht an das Raumordnungsgesetz halte.
Um im Planungsgebiet, das derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird, bauen zu dürfen, sei ein Hochwasserschutz erforderlich. Das gesamte Areal liegt im 100-jährlichen und teilweise im 30-jährlichen Hochwasserabflussgebiet der Traisen. Deshalb hätte aufgrund fehlender Flutschutzmaßnahmen bereits im Jahr 2011 eine Rückwidmung in Grünland erfolgen müssen.
"Seit 1976 ist dieses Industriegebiet unberührtes Ackerland. Erst als die Billa Immobilien GmbH Grundstücke zum Bau eines Zentrallagers gekauft hatte, hat die Stadt St. Pölten mit der Planung eines Hochwasserschutzprojektes begonnen", erklärte Romana Drexler vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG). Doch der Richter bestätigte das Vorgehen von Stadt und Land das für das Flutschutzprojekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung werden muss.
Aufsichtsbeschwerde
Deshalb ruhten die Hoffnungen der Projektgegner nun beim Land Niederösterreich, wo Juristen die Causa unter die Lupe nahmen. Dort mussten sich die Experten mit einer Aufsichtsbeschwere der St. Pöltner Grünen um Stadträtin Christina Engel-Unterberger auseinandersetzen. Auch in dieser Beschwerde ist zu lesen, dass nach dem NÖ Raumordnungsgesetz eine Rückwidmung längst erfolgen hätte müssen.
Dem KURIER liegt nun die Entscheidung der Juristen des Landes vor. Wichtigster Satz aus dem Schreiben: "Daher wird für jene Flächen keine Widmungspflicht erkannt, für die bereits ein Hochwasserschutzprojekt erstellt und konkrete Schritte für eine behördliche Bewilligung gesetzt wurden. Jene Flächen, (...), die innerhalb des HQ100 liegen und nicht Teil des Hochwasserschutzprojektes sind, unterliegen der Widmungspflicht (...)."
Daraus lässt sich herauslesen, dass auf dem Areal nun gebaut werden darf, wenn das (nachgereichte) Hochwasserschutzprojekt umgesetzt wird. Wann die Bagger nun tatsächlich auffahren werden, ist noch nicht bekannt. Die Gegner werden wohl noch weitere Rechtsmittel gegen das Vorhaben prüfen.
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