Schießerei in St. Pölten: Opfer versuchte zuvor Täter schwer zu verletzen

Schießerei in St. Pölten: Opfer versuchte zuvor Täter schwer zu verletzen
Auch der 30-Jährige muss nun für vier Jahre ins Gefängnis. Das entschied das Landesgericht St. Pölten am Donnerstag.

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Nachdem erst am Montag ein 36-jähriger Türke zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden war, weil er im August des Vorjahres auf einen Landsmann geschossen hatte, stand am Donnerstag nun das Opfer vor dem Landesgericht St. Pölten.

Der Angeklagte soll im Juni vor dem Schussattentat in St. Pölten auf ihn in eine Schlägerei mit dem späteren Täter gekommen sein. Hintergrund war ein missglückter Suchtmittelkauf, wie der vorbestrafte Türke angab. Er sei „nicht auf Krieg aus gewesen“. „Man schießt nicht ohne Grund auf jemanden“, schilderte der 36-Jährige im Zeugenstand die Auseinandersetzung.

Der spätere Täter kam knapp mit leichten Verletzungen, die laut einem Gutachten durch das Einwirken eines scharfen metallischen Gegenstands entstanden sein könnten, davon. Der Verdacht auf einen Schlagring erhärtete sich nicht. Auch die Existenz eines Videos, in dem der 36-Jährige von ihm verprügelt wird und das später zum Motiv des Schussattentats wurde, bestritt der Türke.

Auseinandersetzungen mit Ex

In zwei weiteren Fällen kam es zu handgreiflichen Auseinandersetzungen zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Lebensgefährtin. Bei einem Vorfall erlitt die 24-Jährige Blessuren am ganzen Körper, die laut der Richterin nur mit viel Glück gerade noch keine schweren Verletzungen waren. Obwohl der Angeklagte bei den Auseinandersetzungen immer auch selbst verletzt wurde, habe das Beweisverfahren für die Vorsitzende immer einen klaren Unterschied im Verletzungsbild der Beteiligten ergeben.

Unter lautstarkem Protest wurde der Angeklagte zu vier Jahren Haft verurteilt. Seiner ehemaligen Partnerin – die selbst auch angeklagt war – wurden 2.800 Euro zuerkannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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