Richter geben der geplanten Traisental-Schnellstraße grünes Licht

Richter geben der geplanten Traisental-Schnellstraße grünes Licht
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Revisionsansuchen der Gegner abgelehnt. Fix ist das Mega-Projekt damit aber noch nicht.
 

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Herber Rückschlag für die Gegner der geplanten Traisental-Schnellstraße S34 von St. Pölten nach Wilhelmsburg. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am 6. April den UVP-Bescheid des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) bestätigt. Somit ist dieser auch rechtskräftig.

"Verlust von Waldfunktionen"

Allerdings kam der Senat auch zu dem Entschluss, dass der Bescheid in Teilen abzuändern ist. Vor allem geht es hier um den Schutz des Wachtelkönigs, eine in Österreich geschützte Vogelart.

Das BVwG formuliert es so: "Für die Erhaltung seiner Lebensräume werden Ausgleichsflächen im Ausmaß von 28.183 m2 geschaffen, deren dauernde Rodung durch das Gericht bewilligt wurde. Der damit einhergehende Verlust von Waldfunktionen wird durch Maßnahmen zur Verbesserung des Waldzustandes (Strukturverbesserungen) in nahegelegenen Wäldern kompensiert. Im Detail sind Ausgleichsmaßnahmen im Verhältnis 1:3 vorgesehen; es sollen also insgesamt 84.549 m² Waldfläche strukturell verbessert werden."

Richter geben der geplanten Traisental-Schnellstraße grünes Licht

Immer wieder wird gegen die S34 demonstriert

Kampf gegen Schnellstraße geht weiter 

Fest steht, dass der Kampf gegen die neun Kilometer lange und 208 Millionen Euro teure Schnellstraße weitergehen wird. Das haben die Gegner in Gesprächen mit dem KURIER immer wieder bekräftigt. Sie könnten nun Einspruch gegen das Naturschutzverfahren einlegen, das vom Land Niederösterreich durchgeführt wurde. Sollte dieser Weg beschritten werden, wird sich das Bundesverwaltungsgericht abermals mit dieser Causa beschäftigen müssen.

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