Angeklagter zu klein für Einbruch? Polizei in NÖ muss nachmessen

Angeklagter zu klein für Einbruch? Polizei in NÖ muss nachmessen
Ein Mann soll einer 94-jährigen St. Pöltnerin Geld, Schmuck und Sparbücher gestohlen haben. Der Mann spricht von vielen Zufällen.

Geht es nach dem Angeklagten, der in Handschellen in den Schwurgerichtssaal geführt wird, dann war eigentlich alles nur ein blöder Zufall. 

Sein Auto, das ausgerechnet vor dem Haus den späteren Opfers eine Panne hatte. Und dann noch ein Hund, der so laut gebellt haben soll, dass es der 30-Jährige "aus Angst", wie der mehrfach Vorbestrafte sagt, in das Haus der 94-Jährige flüchtet, um dort im Schlafzimmer der Frau zu landen.

Was kurz vor Weihnachten im Jahr 2023 tatsächlich geschah, muss nun eine Richterin am Landesgericht St. Pölten herausfinden. Fest steht, dass aus dem Schlafzimmer der St. Pöltnerin Geld, Schmuck und Sparbücher verschwanden. Den Diebstahl gibt der Rumäne ("ich habe Geld für meine Familie gebraucht, die Festtage standen vor der Tür") zu, aber war es auch ein Einbruch?

Es gibt jedenfalls einige Indizien, die dafür sprechen. So dürfte vor dem Fenster des Hauses ein Gartensessel platziert worden sein. Ein Zeuge sagt vor Gericht, dass dieser Sessel nur Tage zuvor nicht an diesem Platz stand. War es also der mutmaßliche Täter?

Hat der Hund gebellt?

Nein, meint sein Anwalt. Überhaupt sei sein Mandant viel zu klein, selbst über den Sessel hätte er nicht zu dem Fenster klettern und das Fliegengitter verbiegen können. Der Rumäne ist 1.52 Meter groß. Die Geschichte mit dem bellenden Hund, will dafür aber wieder nicht die Familie der 94-Jährigen glauben. "Bei Kindern und kleinwüchsigen Menschen bellt er gar nicht", sagen sie.

Die Sparbücher wurden nach der Tat übrigens von einer Joggerin gefunden. Der Täter hatte sie weggeworfen. Den Schmuck verkaufte der Angeklagte im Ausland, wo er auch verhaftet werden konnte. Das Geld ist freilich auch längst weg. 

Der Verteidiger des Angeklagten fordert einen Lokalaugenschein am Tatort, die Richterin gibt diesem Antrag allerdings nicht statt. Dafür muss die Polizei nachmessen, wie hoch der Abstand vom Sessel zum Fenster ist.

Mittlerweile ist auch diese Frage geklärt. Das Urteil: 18 Monate Haft.

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