Sexueller Übergriff in Kaserne? Freispruch für NÖ-Militärchef

Sexueller Übergriff in Kaserne? Freispruch für NÖ-Militärchef
Brigadier Martin Jawurek musste sich wegen des Verdachts der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung verantworten.

Am zweiten Prozesstag stand die Entscheidung des Gerichts fest. Martin Jawurek, der ehemalige Militärkommandant von Niederösterreich, wurde wegen des Vorwurfes der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Offizier zeigte sich nach der Entscheidung der Richterin zwar erleichtert, blieb aber in einem kurzen Gespräch mit dem KURIER zurückhaltend. "Ich möchte noch warten, bis ds Urteil rechtskräftig ist", sagte er.

"Etwas angeheitert"

Zugetragen hatte sich der Vorfall am 8. November vergangenen Jahres. Damals gab es laut Staatsanwältin zwei Veranstaltungen in der Hesserkaserne in St. Pölten. Mehrere Gäste seien später noch zusammen gesessen. Jawurek war „als Chef des Hauses dabei“, das mutmaßliche Opfer als Gastromitarbeiterin dienstlich. Der nunmehrige Angeklagte sei „etwas angeheitert“ gewesen, habe „ein paar Gläschen getrunken gehabt“: „In diesem Setting kam es zu dem Vorfall, der uns heute beschäftigt“, erklärte die Anklagebehörde.

Frau in Zimmer gelockt?

Der Landesmilitärkommandant habe die Betroffene, die er seit sieben Jahren rein beruflich kannte, unter dem Vorwand eines Vier-Augen-Gesprächs in ein abgedunkeltes Nebenzimmer gelockt - was Verteidiger Manfred Ainedter freilich bestritt. In dem Raum soll sich Jawurek der Frau angenähert und ihr Komplimente gemacht haben. Später habe er die Hose geöffnet und sein Gegenüber aufgefordert, dasselbe zu tun. Weiters soll er recht offensiv auf eine mutmaßlich vom Opfer angepeilte Versetzung angespielt haben.

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Danach kam es laut Staatsanwaltschaft zum Geschlechtsverkehr, der Beschuldigte habe in dem Fall „seine Machtposition ausgenutzt“.

Die Frau wandte sich später an ihren Vorgesetzten, der den Vorfall letztlich intern meldete. Vom Verteidigungsministerium wurde Anzeige erstattet - was das Opfer eigentlich gar nicht im Sinn hatte.

Anwalt wies Vorwürfe zurück

„Die Vorwürfe stimmen allesamt nicht“, betonte Ainedter. Die Frau habe niemals irgendwie zu erkennen gegeben, dass sie den Geschlechtsverkehr nicht wolle. Hinzu komme die „konstruierte Geschichte mit der Versetzung in eine andere Dienststelle“, was damals aber „nicht zur Debatte stand“. Noch dazu habe der Angeklagte - obwohl „oberster Chef“ - nichts mit dem Personalwesen zu tun gehabt.

Generell liege ein „nicht sehr kluger Fall eines einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zwischen erwachsenen Menschen“ vor.

Abgeschlossen ist die Causa für den Brigadier aber noch nicht. Denn auch die Disziplinarkommission des Bundesheeres wird sich mit dem Fall noch beschäftigen.

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