Kokain geschnupft: Staplerfahrer nach Frequency-Tragödie vor Gericht

Kokain geschnupft: Staplerfahrer nach Frequency-Tragödie vor Gericht
36-Jähriger soll bei Abbauarbeiten Joggerin übersehen haben, die Frau starb im Krankenhaus.

„Ich habe sie nicht gesehen“, sagt der Angeklagte immer wieder. „Plötzlich war sie da.“

War es wirklich nur ein tragisches Unglück, das Gerda W. am 23. August 2024 am Traisenufer in St. Pölten das Leben gekostet hat? Eine Verkettung von unglücklichen Ereignissen?

Nein, meint die Staatsanwaltschaft St. Pölten. Für sie steht fest, dass jener Mann, der an diesem Tag einen sechs Tonnen schweren Teleskoplader gelenkt hat, grob fahrlässig gehandelt hat.

"Habe ihr die Kopfhörer aus den Ohren genommen"

Der 36-jährige Wiener saß auf der Maschine, um Gitter zu verladen, die für das Frequency-Festival aufgestellt wurden. Beim Zurückschieben soll er W. übersehen haben, die auf dem Weg neben der Traisen joggte. Die St. Pöltnerin wurde von dem Gerät erfasst und zu Boden gestoßen. Obwohl Notärzte lange um das Leben der begeisterten Sportlerin kämpften, erlag sie schließlich ihren schweren Verletzungen.

„Ich habe ihr noch die Kopfhörer aus den Ohren gegeben und sofort die Rettung alarmiert“, erinnert sich der Angeklagte an die schrecklichen Minuten zurück.

"Ich fühlte mich absolut fahrtüchtig"

Für den Polizeiarzt stand fest, dass der Staplerfahrer sich unter Drogeneinfluss hinter das Steuer der Maschine gesetzt hatte. „Ich fühlte mich absolut fahrtüchtig“, beteuert der Mann hingegen bei dem Prozess am Landesgericht St. Pölten

Dennoch, zwei Tage vor dem schrecklichen Unfall hatte der Wiener gekokst, die Nacht vor der Tragödie gekifft. Zudem stellt sich die Frage, warum sich der Staplerfahrer keines Einweisers bedient hatte. „Während der Abbauarbeiten waren dauernd Menschen auf dem Weg unterwegs“, sagt er sogar selbst.

Also warum nicht?, will der Richter wissen. „Weil nur einige Ungarn vor Ort waren, die der deutschen Sprache nicht mächtig waren. Das hätte deshalb auch nichts gebracht“, behauptet der Angeklagte.

Dann entspinnt sich während der Verhandlung noch eine Diskussion darüber, ob der 36-Jährige den Teleskoplader überhaupt hätte lenken dürfen. Die Polizei meint nein, weil dafür ein Führerschein der Klasse F oder C notwendig gewesen wäre. Ja, sagt der Angeklagte und auch sein damaliger Chef. Ein Stapler-Führerschein reiche dafür aus.

Joint am Vorabend

Um genau diese Fragen zu klären, sollen nun Gutachter eingesetzt werden. Sie sollen nun feststellen, inwieweit der Kokain-Konsum und der Joint am Vorabend Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit des Wieners hatten. Zudem soll ein Kfz-Gutachter den tödlichen Unfall analysieren.

Fest steht, dass Gerda W. am äußersten Rand des Rad- und Fußgängerweges von dem Fahrzeug erfasst wurde. Möglicherweise wollte sie im letzten Moment noch ausweichen.

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