"Er war wie ein Bruder": Betrunkener 20-Jähriger fuhr Freund in den Tod
Es war am 11. März 2022, als ein junger Mann aus dem Mostviertel zum letzten Mal Alkohol trank. Der 20-Jährige besuchte an diesem Tag mit seinem besten Freund zwei Lokale, wie viele Biere er damals konsumierte, weiß er heute allerdings nicht mehr.
Fest steht allerdings, dass der Abend in einer Tragödie endete, die das ganze Leben des Niederösterreichers verändern sollte.
Wagen überschlug sich
Denn anstatt sich abholen zu lassen, setzte sich der zu diesem Zeitpunkt bereits stark betrunkene 20-Jährige ans Steuer, am Beifahrersitz nahm sein Freund (19) Platz. Auf einer Freilandstraße im Bezirk Scheibbs passierte dann das Unglück.
"Mir ist ein Auto entgegengekommen. Ich dachte, dass es zu weit in der Mitte unterwegs ist", erzählt der Angeklagte bei dem Prozess am Landesgericht St. Pölten. Er habe ausweichen wollen, sei dabei aber auf das Bankett geraten, der Wagen geriet ins Schleudern und überschlug sich. Ob diese Version stimmt, steht allerdings nicht fest. Die Staatsanwältin hat Zweifel daran, auch ein Zeuge hat die Situation anders in Erinnerung.
"Als ich wieder zu mir gekommen bin, habe ich meinen Freund gesucht, aber nicht gefunden", berichtet der junge Mann weiter. Während er mit relativ leichten Verletzungen davonkam, lag der Beifahrer tot auf der Straße. Er dürfte laut Polizei nicht angeschnallt gewesen sein.
Der Unglückslenker hatte mehr als zwei Promille intus. Aufgrund seines Alters hätte er eigentlich nicht einmal einen Tropfen Alkohol trinken dürfen.
Kein Groll, keine Wut
"Es tut mir alles so leid", sagte der Angeklagte nun zum Richter. "Mein bester Freund war wie ein Bruder für mich." Mit den Hinterbliebenen des Opfers nahm der Mostviertler Kontakt auf, entschuldigte sich. In einem Schreiben, das der Anwalt des Beschuldigten Richter Markus Grünberger vorlegt, wünschen die Angehörigen des Verstorbenen dem 20-Jährigen viel Glück für sein weiteres Leben. Es gibt keinen Groll, keine Wut über das Geschehene.
Urteil
Das nicht rechtskräftige Urteil: Acht Monate bedingte Haft und 7.200 Euro Geldstrafe. "Wären Sie zum Zeitpunkt des Unfalls älter gewesen, wären Sie ins Gefängnis gekommen", betonte Grünberger zum Abschluss der Verhandlung.
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