Drei Tote bei Geisterfahrer-Unfall: 16 Monate bedingte Haft für Lenker

Drei Tote bei Geisterfahrer-Unfall: 16 Monate bedingte Haft für Lenker
In der Nacht auf den 25. April 2021 fuhr ein Mercedes bei St. Pölten auf die falsche Fahrbahn auf. Die Folgen waren verheerend.

Der Angeklagte, der auf der Anklagebank im Saal 201 des Landesgerichts St. Pölten Platz nehmen muss, hat sich eine Strategie zurechtgelegt, die den Richter gar nicht freut. Der 22-Jährige gibt nur zu, was ihm hundertprozentig nachgewiesen werden kann. Auf die restlichen Fragen weicht er aus, oder verweist auf Erinnerungslücken.

"Ich saß auf der Rückbank"

Fest steht, dass sich der Albaner in einem  Auto befand, das in der Nacht auf den 25. April 2021 auf der Westautobahn in Richtung Salzburg unterwegs war. Fest steht auch, dass er und seine drei Mitfahrer auf der Raststation Völlerndorf eine kurze Pause eingelegt hatten. Dann, so der 22-Jährige habe er sich auf die Rückbank gesetzt, sei eingeschlafen und erst wieder im Krankenhaus zu sich gekommen.

Die Staatsanwaltschaft ist da anderer Meinung. Der junge Mann sei es gewesen, der mit dem Mercedes in falscher Richtung auf die Autobahn aufgefahren sei. Sekunden später kam es zwischen Loosdorf und St. Pölten-Süd zu einem Frontalcrash. Zwei Albaner, die mit dem 22-Jährigen im Auto waren, kamen ums Leben, eine 50-jährige Rumänin, die im zweiten Fahrzeug saß, starb ebenfalls. Der Angeklagte erlitt einen Oberschenkelbruch.

Drei Tote bei Geisterfahrer-Unfall: 16 Monate bedingte Haft für Lenker

Drei Menschen wurden bei dem Unfall getötet

Der Richter gibt sich mitunter verzweifelt, was die Ermittlungen der Polizei zutage brachten haben bzw. was nicht. "Es ist alles schief gelaufen, was in einem Ermittlungsverfahren schief laufen kann", betont der Richter. 

Ohne Dolmetscher befragt

Unter anderem sei der mutmaßliche Lenker von der Polizei ohne einen Dolmetscher im Krankenhaus befragt worden. Vielmehr habe man versucht, sich mit Handzeichen zu verständigen. Auch der zweite Lenker, ein Rumäne, dessen Mutter bei dem Geisterfahrer-Unfall starb, wurde ohne einen Dolmetscher befragt.

Ein Ersthelfer sagte hingegen aus, dass die Version des Angeklagten nicht stimmen könne. Es muss anders gewesen sein. Daran orientiert sich schließlich auch der Richter. Das Urteil: 16 Monate bedingte Haft, nicht rechtskräftig.

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