Der heute 65-Jährige trägt eine tief ins Gesicht gezogene Baseballkappe, sein Gesicht verdeckt eine Coronamaske. Die Fotografen, die vor dem Schwurgerichtssaal des Landesgerichts St. Pölten warten, sind ihm unangenehm.
Sie trafen an diesem Mittwoch also nicht aufeinander, der Ex-Geheimdienstler, der sich mittlerweile im Ruhestand befindet, und die Schnüfflerin aus dem Osten Deutschlands mit Stasi-Hintergrund.
Geldübergabe in einer Bar
Dabei, so behauptet es jedenfalls die Staatsanwaltschaft, soll die beiden viel verbinden. Der 65-Jährige soll für die Privatermittlerin gegen Entgelt ermittel haben. Für zwölf Projekte in fünf Jahren habe der BVT-Mann rund 90.000 Euro kassiert, heißt es. Die Geldübergabe sei in Bar erfolgt, so der Staatsanwalt. Einmal, führt der Ankläger aus, soll der gebürtige Wiener Informationen zu Öldiebstählen in Rumänien gesammelt haben, den Auftrag soll "Nina" von der OMV-Tochter Petrom erhalten haben.
Manche der Vorwürfe könnten tatsächlich aus einem (schlechten) Agentenfilm stammen, andere wiederum klingen eher trivial. So will es auch Roland Kier, der Anwalt des ehemaligen Beamten, den Schöffen vermitteln. "Für mich sind das keine strafrechtlichen, sondern disziplinäre Vorwürfe", sagt er.
Für seinen Mandanten geht es aber um viel, denn ihm wird Bestechlichkeit und die Bestimmung zum Amtsmissbrauch vorgeworfen. Der Mann soll mehrere Male ohne dienstliche Rechtfertigung Abfragen im Firmen-und Grundbuch getätigt und Organigramme erstellt haben.
Der Anklage zufolge soll der 65-Jährige, der sich nicht schuldig bekennt, zudem eine entsprechende Anfrage der Privatagentin zur Vermögenssituation eines Russen die Einholung von Steuererklärungen angeboten haben. In Folge sollen Finanzbeamte Steuererklärungen dieser Person abgefragt haben. Diese beiden Beamten mussten sich übrigens bereits vor Gericht verantworten. Als Auftraggeberin gilt abermals jene Frau mit dem Codenamen "Nina".
"Hatten ein Vertrauensverhältnis"
Am ersten Prozesstag stritt der 65-Jährige die Vorwürfe jedenfalls ab. Er habe in seiner Freizeit aus Informationen der Privatagentin jeweils „ein Schaubild gemacht“, meinte er. Die Infos seien aber nicht von ihm, sondern von ihr gekommen. Teilweise habe er „zur Kontrolle“ vom Dienst-PC im Firmenbuch nachgeschaut, um Informationen aus ihren Berichten zu überprüfen.
„Wir waren befreundet und haben ein Vertrauensverhältnis gehabt - in einem gewissen Maß“, sagte der 65-Jährige. In Summe habe er von der Deutschen 7.200 Euro erhalten. Die Nebentätigkeit hatte er nicht gemeldet.
Christina W. ist übrigens schon einmal ins Visier der Justiz geraten. Im Jänner 2017 wurde sie in Schwerin (Deutschland) zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Der Vorwurf damals: Bestechung.
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