Burgruine beschmiert: Angeklagter weiß nichts mehr von Tat
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Insgesamt 1.300 Euro Schaden verursachte ein 20-Jähriger im vergangenen Sommer, als er in den Technikraum und in die Garderobenräumlichkeiten der Burgarena Reinsberg (Bezirk Scheibbs) einbrach. Die Erinnerung an seine Tat fehlt dem Mann , der mittlerweile nach Wien gezogen ist, aber komplett.
Einbruch, Diebstahl, Sachbeschädigung
In einem Vollrausch soll der Staatenlose die Türen der Räumlichkeiten mittels Eisenstange und Fuß aufgebrochen haben. Neben einem Werkzeugkasten stahl der junge Mann eine rote Lackdose, mit der er die Wände der Burgruine beschmierte.
Außerdem bekam er im Technikraum einen Feuerlöscher in die Finger, den er komplett entleerte. Dass Feuerlöscher zur kritischen Infrastruktur der Veranstaltungslocation zählen, verschlimmerte den Tatbestand. So wurde dem 20-Jährigen neben dem Vergehen des Diebstahls und des Einbruchs auch schwere Sachbeschädigung vorgeworfen.
Schuldgeständnis trotz Erinnerungslücken
Zwar könne sich der Angeklagte nicht einmal erinnern, überhaupt vor Ort gewesen zu sein, dennoch bekannte er sich aufgrund einschlägiger Beweise vor dem Landesgericht St. Pölten schuldig.
So wurde am Tatort beispielsweise eine halb geleerte Wodkaflasche zurückgelassen, auf deren Öffnung mittels Tupferabstrich die DNA des Angeklagten gefunden wurde. Außerdem konnten auch seine Fingerabdrücke nachgewiesen werden.
Bewährungsstrafe
Der 20-Jährige wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Die sechsmonatige Freiheitsstrafe muss der Arbeitslose auf drei Jahre bedingt vorerst nicht antreten. Ihm wurde auch Bewährungshilfe zur Seite gestellt.
"Nutzen sie diese Chance", mahnte ihn der Richter. Um dem ehemaligen Asylwerber keine Jobmöglichkeiten zu verbauen, scheint die Straftat nicht in seinem Leumundszeugnis auf.
Schlägerei endet mit bedingter Hafstrafe
Auch für einen 19-jährigen St. Pöltner endete eine Verhandlung am Dienstag mit einer Bewährungsstrafe. Mit einer Schreckschusspistole soll er im vergangenen Frühjahr einen Freund gefährlich bedroht und ihm im Streit ein blaues Auge geschlagen haben.
Nachdem sich der Angeklagte vorerst nicht schuldig bekannte, stellte sich heraus, dass er auch Zeugen zu falschen Beweisaussage gedrängt habe, was das Strafausmaß weiter steigen ließ.
Das Landesgericht entschied sich für eine zehnmonatige Freiheitsstrafe, die dem Jugendlichen auf drei Jahre bedingt nachgesehen wird. Gemeinsam mit einer Bewährungshilfe soll der Angeklagte den Einstieg ins Berufsleben schaffen.
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