"Bin explodiert": Mann schlug Frau mit Maurerfäustel den Schädel ein

"Bin explodiert": Mann schlug Frau mit Maurerfäustel den Schädel ein
Weil ein Pensionist nicht schlafen konnte, tötete er eine 64-Jährige auf "bestialische Art und Weise". Das Urteil: Lebenslange Haft.

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Emotionslos, ohne einer Spur der Reue, schildert Karl B. jene Tat, die die Zuhörer im Schwurgerichtssaal des Landesgerichts St. Pölten fassungslos macht. Sieben Mal soll der 66-Jährige mit einem Maurerfäustel auf seine schlafende Lebensgefährtin eingeschlagen haben, dann ging er in die Küche, holte ein Messer (17 Zentimeter lange Klinge) und schnitt der Frau zwei Mal den Hals durch. Anschließend legte sich B., 66 Jahre alt, schlafen.

Zu dem Mord kam es in der Nacht auf den 22. April in Neulengbach im Bezirk St. Pölten. Seit 21 Jahren ein Paar, soll es zwischen B. und Maria S., 64, immer wieder zu Streitereien gekommen sein. Der Grund: Der gebürtige Wiener litt an Schlafstörungen, "aber sie hat das nicht gekümmert, sie hat mich immer wieder aufgeweckt", erzählt der Angeklagte Richter Helmut Weichhart.

"Bin explodiert": Mann schlug Frau mit Maurerfäustel den Schädel ein

Der Prozess findet am Landesgericht St. Pölten statt

Dann, am Tag der Tat, griff der Pensionist zu einem Maurerfäustl, das am Nachtkästchen lag. "Eigentlich wollte ich sich die damit nur anstupsen, ihr einen leichten Schlag auf die Schulter geben", sagt B., doch das Fäustl sei ihm "irgendwie ausgekommen". Mehrmals drischt der Mann auf die Frau ein, "auf bestialische Art und Weise", wie Staatsanwalt Leopold Bien betont. Dann nimmt B. ein Messer und trennt der Frau damit Luft- und Speiseröhre durch. "Ich wollte sichergehen, dass sie keine Schmerzen hat", so der 66-Jährige.

Er sei in dem Moment "explodiert", obwohl er seiner Lebensgefährtin nur zeigen habe wollen, wie unangenehm es sei, aufgeweckt zu werden. "Ich bin nicht stolz auf diese Tat", sagt er leise.

Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit. Der Sachverständige Werner Brosch führte dazu aus, dass der 66-Jährige zum Zeitpunkt der Tat zwar „sehr aufgeregt“, aber nicht psychisch beeinträchtigt war.

Das Urteil der Geschworenen: Lebenslange Haft.

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