Vater mit Holzlatte attackiert: Elf Jahre Haft für 18-Jährigen

Vater mit Holzlatte attackiert: Elf Jahre Haft für 18-Jährigen
Der junge Mann musste sich wegen versuchten Mordes am Landesgericht St. Pölten verantworten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Wegen Mordversuchs an seinem Vater ist ein 18-Jähriger am Montag in St. Pölten vor einem Schwurgericht gestanden. Dem Salzburger Schüler wurde vorgeworfen, den Mann heuer am 7. März im Bezirk Melk mit einer Holzlatte geschlagen zu haben. Zudem soll der junge Erwachsene versucht haben, seinem Vater Stiche mit einer Autoantenne zuzufügen und ihn zu erwürgen. Das Opfer konnte sich befreien und flüchten. Der 18-Jährige bekannte sich nicht schuldig.

 

Der Angeklagte hatte nach der Trennung seiner Eltern mit seiner Mutter im Bezirk Hallein gelebt und die Maturaklasse eines Gymnasiums besucht. Mit seinem auf einem Hof im Bezirk Melk lebenden Vater hatte der 18-Jährige im ersten Lebensjahrzehnt keinen und bis vor kurzem wenig Kontakt gehabt.

„Er hat Pläne geschmiedet, eine Cannabisplantage hochzuziehen und Welpen zu züchten“, sagte die Staatsanwältin am Landesgericht St. Pölten über den Angeklagten. Laut Tatplan habe der Beschuldigte „seinen Vater ermorden müssen, um den Hof zu übernehmen“.

Vater mit Holzlatte attackiert: Elf Jahre Haft für 18-Jährigen

Der Prozess findet am Landesgericht St. Pölten statt

„Er hatte die Absicht, seinen Vater zu töten - er hat es in seinem Tagebuch und bei der Attacke angekündigt“, betonte die Vertreterin der Anklagebehörde. Der 18-Jährige bestritt das: „Nach der Matura habe ich mir vorgestellt, dass ich einen zweiten Wohnsitz bei ihm habe.“ Er habe gemeinsam mit dem Vater auf dem Hof leben wollen.

"Stimmung sehr gedrückt"

Der Angeklagte wollte den 51-Jährigen laut seiner Aussage besuchen, „um ihn über mein Leben aufzuklären“, konkret etwa über seine schulische Situation und seinen Drogenkonsum. Als er am 6. März vom Bahnhof abgeholt worden war, war die „Stimmung sehr gedrückt“, schilderte der 18-Jährige. Am nächsten Tag hatte er auf seine Bitte hin vom Vater ein 90 Zentimeter langes Holzstück bekommen, um einen Messergriff zu basteln. Nach dem Frühstück war der Vater einkaufen gefahren, der Sohn hatte inzwischen einen Joint geraucht.

Bei seiner Rückkehr habe der Vater „völlig unmittelbar und unerwartet mit voller Wucht“ einen Schlag mit dem Holzstück bekommen, schilderte die Staatsanwältin. Der Niederösterreicher sei zurück getaumelt und habe im Angreifer seinen eigenen Sohn erkannt. Weiters erinnerte sich das Opfer an die Worte „Papa, ich muss das jetzt durchziehen, ich muss dich umbringen“ und einen Angriffslaut. Im Zuge eines Kampfes hatte der junge Mann dem Vater laut Anklage mit einer Fahrzeugantenne in den Bauch stechen und ihn mit einem Stoffgürtel erwürgen wollen. Der Niederösterreicher habe sich befreien und letztendlich zu einer Nachbarin flüchten können, dann wurde die Polizei verständigt. Der Angeklagte hatte daraufhin versucht, sich das Leben zu nehmen.

Angeklagter widerspricht

Der 18-Jährige schilderte den Vorfall vor Gericht anders, die Darstellung des Vaters stimme „ganz sicher nicht“. Er habe ihm eine Skizze vom Messergriff gezeigt, das Holzstück habe er währenddessen in der Hand gehalten. Der Vater habe ihn gefragt, warum er so rote Augen habe, woraufhin er den Drogenkonsum zugegeben habe. Es habe sich eine Diskussion und daraus ein Streit entwickelt.

Sein Vater sei enttäuscht gewesen, „er hat mich als Problemkind beleidigt“. Dann sei „alles so schnell gegangen“, sein Vater sei auf ihn zugegangen und er habe „aus Panik“ mit der Holzlatte zugeschlagen. Er habe direkt auf den Kopf getroffen, erzählte der Salzburger. Im Zuge eines Handgemenges habe er dem 51-Jährigen mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Einen Angriff mit der Antenne und einen Versuch, seinen Vater zu erwürgen, bestritt der 18-Jährige.

Schädelprellung

Beide Beteiligten erlitten im Zuge des Kampfes Verletzungen. Der 51-Jährige wurde mit einer Schädelprellung, Rissquetschwunden und einem blauen Auge stationär im Krankenhaus behandelt. Es seien keine Verletzungen durch Würgen oder Stechen festgestellt worden, sagte Gutachter Wolfgang Denk. Nach einer Schädel-OP beim Vater könnten durch kräftiges Zuschlagen mit dem Kantholz lebensbedrohliche Verletzungen entstehen. Von dem Eingriff infolge eines Radunfalls seines Vaters 2021 hatte der Angeklagte seinen Angaben zufolge nichts gewusst.

Laut dem Sachverständigen Werner Brosch hatte der Vater eine akute Belastungsreaktion, wegen der er auch stationär behandelt worden sei. Ihr Mandant befinde sich seit dem Vorfall in Therapie, sagte die Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz, die 3.600 Euro für körperliche und psychische Schmerzen geltend machte. Als Motiv vermutete sie Habgier. Der Vater, der als sparsam und misstrauisch beschrieben wurde, habe seinem Sohn sein Geheimversteck für Bargeld und Sparbücher gezeigt. Nach dem Besuch habe er festgestellt, dass jemand an dem Safe gewesen sei.

Zum Verhältnis mit seinem Vater hatte der 18-Jährige drei Tage vor seinem Besuch in sein Tagebuch geschrieben: „Mein Ziel ist nicht, mich mit ihm zu versöhnen.“ Zudem hatte er notiert: „Ich weiß nicht, warum ich den Gedanken habe, meinen biologischen Erzeuger zu töten“, aber später mit Tipp-Ex überdeckt. „Meistens, wenn ich in das Tagebuch eingeschrieben habe, war ich eingeraucht“, meinte der Angeklagte. Im August 2021 hatte er festgehalten: „Ich hoffe, einmal richtig viel Geld zu bekommen.“

Mit dem im Tagebuch erwähnten „gefährlichen Parasiten“ im Kopf habe er den inneren Schweinehund gemeint, erklärte der junge Mann.

Das Urteil der Geschworenen fiel einstimmig aus: 11 Jahre Haft, nicht rechtskräftig.

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