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Trotz heftigen Widerstands: Spange Wörth darf gebaut werden

Der Bau der heftig umstrittenen Traisental-Schnellstraße rückt näher. Nun hat das Gericht ein wichtiges Urteil gefällt.
Mehrere Menschen stehen auf einem Feld mit Protestschildern gegen die S34 und für den Naturschutz.

Nach mehr als sechs Jahren juristischer Auseinandersetzungen hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die umstrittene Verbindungsstraße „Spange Wörth“ im Südwesten von St. Pölten genehmigt. Das Gericht entschied, dass das Projekt unter zusätzlichen Auflagen umgesetzt werden darf. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde zugelassen.

Bei der Spange Wörth handelt es sich um eine 1,69 Kilometer lange, vierspurige Verbindungsstraße zwischen der B20 Mariazeller Straße und der künftigen Traisental-Schnellstraße, die ebenfalls heftig umstritten ist.

 Die niederösterreichische Landesregierung hatte das Vorhaben bereits Ende 2019 nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt. Dagegen erhoben insgesamt 41 Parteien – darunter Umweltorganisationen, eine Bürgerinitiative und Privatpersonen – Beschwerde.

Das Bundesverwaltungsgericht führte daraufhin ein umfangreiches Ermittlungsverfahren durch. In acht Verhandlungstagen wurden Gutachten aus den Bereichen Naturschutz, Vogelkunde, Landwirtschaft, Verkehr und Schalltechnik behandelt. Zudem legte das Gericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Rechtsfrage zur Auslegung der EU-Vogelschutzrichtlinie vor. Die Antwort aus Luxemburg lag seit 2025 vor.

Gesetzlichen Anforderungen wurden erfüllt

„Im Laufe des Verfahrens passte die Projektwerberin das Vorhaben mehrfach an“, heißt es nun seitens des Gerichts. Vor allem die Maßnahmen zum Schutz des Mittelspechts und anderer Waldvögel seien überarbeitet worden. Nach Ansicht des Gerichts erfüllt das Projekt nun die gesetzlichen Anforderungen an die Umweltverträglichkeit.

Vollständig abgeschlossen ist das Verfahren aber noch nicht. Für die vorgesehenen Ausgleichs- und Schutzmaßnahmen müssen die konkreten Flächen erst festgelegt und anschließend von der Behörde in einem weiteren Genehmigungsverfahren bewilligt werden, wird betont.

Die Spange Wörth gilt als wichtiger Zubringer zur bereits rechtskräftig genehmigten Traisental-Schnellstraße. Beide Projekte sind zwar rechtlich eigenständig, stehen jedoch in engem verkehrstechnischen und naturräumlichen Zusammenhang.

Gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts kann innerhalb von sechs Wochen Revision beim Verwaltungsgerichtshof sowie Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhoben werden. Die Gegner haben bereits angekündigt, dass sie diesen Schritt - wenn notwendig - auch gehen werden.

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