Rottweiler-Biss: Steiniger Weg zur Hundeabnahme

Gerhard und Gabriela Ziedler sind geschockt
Erst im zweiten Anlauf wird dem Besitzer das bissige Tier wirklich abgenommen.

Nachdem ein Rottweiler in Wien-Donaustadt einen 17 Monate alten Buben zu Tode gebissen hatte, gab es erneut Verschärfungen des Hundehaltegesetztes und Debatten darüber. Dass in Ternitz in Niederösterreich ein Rottweiler aber nach mehreren Übergriffen immer noch unbehelligt und frei herum laufen kann, sorgt vor allem bei den Opfern für Unverständnis. Erst mit einiger Verspätung wird der bissige Listenhund dieser Tage seinem Besitzer abgenommen werden.

Zu diesem Zeitpunkt wurden aber bereits drei Menschen von der Rottweiler-Hündin schwer verletzt. Gerhard und Gabriela Ziedler gingen Dienstagabend am Ufer der Schwarza spazieren, als die Hündin wieder einmal vom Firmengelände ihres Besitzers getürmt war. Das Tier griff, wie berichtet, ohne Vorwarnung das Ehepaar an und verbiss sich zunächst im linken Bein der 64-jährigen Frau. „Ich habe mit aller Kraft eingetreten und eingeschlagen, damit er sie endlich loslässt. Überall war Blut“, schildert der 66-jährige Ehemann. Auch er wurde von der Hündin gebissen und verletzt. Gabriela Ziedler erwischte es besonders schlimm. Das Tier hatte ihr am Unterschenkel die Bänder durchgebissen und die Achillessehne verletzt. Nach einer Operation erholt sie sich von den Strapazen. Der Schock beim Ehepaar sitzt tief. Sie verstehen nicht, wieso der Hund nicht schon nach dem ersten bekannten Angriff seinem Besitzer abgenommen wurde. Es war im November letzten Jahres, als das Tier einen 45-jährigen Mann angriff und schwer verletzte. Zwei Übergriffe davor wurden nicht zur Anzeige gebracht.

Einspruch

Die Stadtgemeinde hat zwar reagiert. Allerdings nicht mit allerletzter Konsequenz. Weil man damals Kenntnis von nur einem Zwischenfall hatte, wurde ein gewöhnliches Hundehalteverbot ausgesprochen. „Im Falle einer Berufung hat diese Maßnahme aufschiebende Wirkung. Und der Hundehalter hat über seinen Anwalt dagegen berufen“, erklärt der Ternitzer Stadtamtsdirektor, Gernot Zottl.

Der Stadtrat hätte in seiner nächsten Sitzung im Juni diese Berufung abgelehnt. „Dazwischen ist es aber leider zu dem neuerlichen Angriff gekommen“, so Zottl. Daher hat laut Bürgermeister Rupert Dworak (SPÖ) die Stadtgemeinde noch am Mittwoch ein Hundehalteverbot ohne aufschiebende Wirkung verhängt.

Sobald die Gemeinde die Bestätigung über die Übernahme des RSb-Briefs erhält, kann der Bescheid auch vollzogen werden. Die Abnahme des Tieres muss von der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen angeordnet und von der Polizei durchgeführt werden.

Aus dem Büro des zuständigen Landesrates, Gottfried Waldhäusl (FPÖ), kommt indes Kritik an der zögerlichen Vorgangsweise der Gemeinde: „Es wurde nicht im Sinne der Sicherheit gehandelt.“

„ Es gab von Gesetzes wegen die Möglichkeit, gleich einen Bescheid ohne aufschiebende Wirkung zu erlassen.“

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