Ein Rolls Royce Silver Spur, mehrere Mercedes Benz-Modelle, teilweise in honorigem Oldtimer-Alter – die Liste des Gerichtsvollziehers war mit einigen automobilen Kostbarkeiten gefüllt, als er im vergangenen Jahr zu einem Pfändungstermin im südlichen Niederösterreich erschien. Doch letztlich musste der Exekutor unverrichteter Dinge wieder abziehen. Die Luxusgefährte waren nicht zu finden.
Wofür der vermeintliche Eigentümer auch einen Grund nennen konnte. Er habe die Fahrzeuge bereits an eine Bekannte verkauft, sie seien nicht mehr in seinem Besitz, ließ er den Gerichtsvollzieher wissen. Doch an eben dieser Darstellung gab es Zweifel. Der Mann habe den scheinbaren Verkauf nur dazu benützt, die Pfändung der Autos im Zuge seines Exekutionsverfahrens zu verhindern, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Gültige Kaufverträge
Wegen des Verdachts der „Vollstreckungsvereitelung“ musste sich der 59-Jährige deshalb am Freitag im Landesgericht Wiener Neustadt verantworten. Gemeinsam mit jener Bekannten, die er als neue Eigentümerin angegeben hatte. Und er blieb dabei: Von Scheingeschäften könne keine Rede sein, die Fahrzeuge seien tatsächlich schon vor dem Pfändungstermin veräußert worden.
Als Beweis dafür legte der Mann auch gültige Kaufverträge vor.
Hintergrund der Beschuldigungen sei ein Streit mit seinem Vermieter über wechselseitige Zahlungen gewesen, versuchte der 59-Jährige zu erklären – und holte dann noch deutlich weiter aus.
Burn-out und Freimaurer
Zum Exekutionsverfahren gegen ihn habe ein Burn-out-Syndrom beigetragen, in das er aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie geraten sei. „Es war schon schwierig für mich, morgens aufzustehen. Geschweige denn Telefonate anzunehmen oder die Post zu öffnen.“
Durch seine Delogierung sei er „wachgerüttelt worden“. In den weiteren Erklärungen spielten Freunde und Familie des Beschuldigten und sogar die Freimaurer eine Rolle: „Die Loge“ sei über einen gewissen Zeitraum eigentlicher Besitzer der Fahrzeuge gewesen und dafür auch finanziell aufgekommen.
Diversionsangebot
Vom Gericht war für den Fall eines Schuldeingeständnisses eine Diversion – also die Erledigung des Verfahrens ohne Urteil gegen Zahlung eines Geldbetrages oder gegen Leistung von gemeinnütziger Arbeit – angeboten worden. Doch der Beschuldigte schlug das Angebot aus. Er beharrte auf „Nicht schuldig“.
So sah das letztlich auch die Richterin, die den Mann von allen Vorwürfen freisprach – ebenso wie seine Mitangeklagte.
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