Rechtsstreit um Zugangsrecht für berühmtesten Weingarten

Burgweingarten Dürnstein
Weingartenbesitzer will keine neuen Bedingungen für die Nutzung eines Zugangs akzeptieren.

Rundherum eingeschlossen vom Besitz der Starhemberg'schen Familienstiftung liegt der uralte Burgweingarten von Dürnstein in der Wachau. Ein denkmalgeschütztes Kleinod der Terrassenbaukunst mit Trockenmauern. Nun sieht ein neuer Besitzer die Bewirtschaftung des Weingartens gefährdet, weil die Stiftung die Nutzung des Weges samt Bewässerung von der eigenen Zustimmung abhängig machen will. „Den Zugang gibt es seit Jahrhunderten, ich kann mich doch nicht vom Gutdünken der Stiftung abhängig machen“, entgegnet Besitzer Gottfried Thiery.

In dem Streit geht es um den vielleicht meist fotografierten und gemalten Weingarten der Wachau. Der ist seit 1476 auf dem Wappen der Stadt Dürnstein abgebildet. Seit einigen Jahren bewirtschaftet der Spitzer Topwinzer Franz-Josef Gritsch den Weingarten, den Rechtsanwalt Gottfried Thiery erworben hat. Unter Mühen wurden viele Terrassen in dem steilen Gelände direkt an der Stadtmauer instand gesetzt. Als das geschafft war, begannen neue Probleme: Die Starhemberg’sche Familienstiftung will das Begehen ihres Grundstücks von einer Vereinbarung abhängig machen, obwohl der Weingarten anders nicht erreichbar ist.

Vereinbarung

„Uns geht es darum, dass wir in allen solchen Fällen eine Vereinbarung schießen, um Rechtssicherheit zu haben“, kommentiert Norbert Weigl die Angelegenheit. Als Forstverwalter der Familienstiftung betont er, es gehe überhaupt nicht darum, den Weingartenbesitzer zu behindern oder an den Durchgangsrechten zu verdienen.

Ganz anders sieht das Weingartenbesitzer und Rechtsanwalt Gottfried Thiery: Er wehrt sich gegen den Vorwurf, er hätte den Gehweg neu geschaffen. „Seit Jahrhunderten wird der Weg genutzt. Und ohne Bewässerung lässt sich kein gutes Produkt erzeugen“, argumentiert er. Das könne er mit Fotos und sogar Ausschnitten aus einem Wachaufilm belegen. Ein Widerrufsrecht für die Wegnutzung will er nicht anerkennen, weil er damit von der Stiftung abhängig wäre. Nun muss das Gericht entscheiden.

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