Räuber bekam mildere Strafe als Gesetz vorsieht

Prozess - 23-Jähriger beging den Überfall bewusst, um ins Gefängnis zu kommen

So etwas kommt äußerst selten vor. Ein bewaffneter Räuber, der eine weit mildere Haftstrafe kassiert, als es das Gesetz vorsieht. Christian Sch., 23, wurde am Dienstag am Landesgericht Wr. Neustadt für einen Raubüberfall auf einen Supermarkt in Guntramsdorf zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt (nicht rechtskräftig). Die Mindeststrafe für schweren Raub liegt für gewöhnlich bei fünf Jahren.

Es waren mehrere Umstände, die das Schöffengericht zu so einem milden Urteil bewegt haben. Der wohl triftigste Grund: Christian Sch. hat es darauf angelegt ins Gefängnis zu kommen. "Mir geht es hier besser, als es mir in den vergangenen vier Jahren gegangen ist", kann der Angeklagte dem Gefängnis durchaus Positives abgewinnen. Ihm sei "draußen" die Lebenssituation über den Kopf gewachsen. Die Ursache sieht der 23-Jährige in seiner Kindheit. An die drogensüchtige Mutter kann er sich nicht mehr erinnern. Aufgewachsen ist er beim Vater, der rund um die Uhr gearbeitet hat, um die Familie zu ernähren. "Mit 16 bin ich ausgezogen um mein eigenes Geld zu verdienen", schildert Sch.

Doch während der Lehre zum Koch soll er an das falsche Mädchen geraten sein. Er geriet in einen Strudel aus Schulden und Wohnungsnot, musste in vier Jahren 26-mal übersiedeln. "Ich verlor meinen Job und hatte keine Kraft mehr", so der Angeklagte.

Da kam er am 6. Oktober auf die Idee den Supermarkt zu überfallen und sich dann zu stellen. Er hielt der Kassiererin das Messer an und verlangte das Geld aus der Kasse. Die Flucht mit den etwas mehr als 1000 Euro dauerte nicht lange. Sch. wurde in einem nahen Feld von der Polizei festgenommen. Das Gericht kam der Bitte um eine außerordentliche Strafmilderung nach.

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