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"Psychische Probleme": Vater drohte, Sohn vom Balkon zu werfen

Wiener Neustädter war wegen bipolarer Störung nicht zurechnungsfähig. Er muss daher nicht ins Gefängnis, sondern wird in einer Wohngemeinschaft medizinisch betreut.
Gewalt wird auf diesem Foto schemenhaft dargestellt.

"Ich bin der beste Vater der Welt", sagt der Angeklagte am Landesgericht Wiener Neustadt. 

Der Staatsanwalt ist sich in diesem Punkt nicht so sicher. 

Denn im Jänner dieses Jahres kündigte der 49-jährige Wiener Neustädter an, seine Ehefrau und seine Kinder umzubringen, drohte seinem Sohn, er werde ihn "vom Balkon werfen, sollte er ihn noch einmal ansehen".

Doch zurechnungsfähig im Sinne des Strafgesetzbuches war der fünffache Familienvater zu diesem Zeitpunkt nicht. Er leidet an einer bipolar-affektiven Störung. "Die Krankheit macht mit dir, was sie will", sagt er mit gesenktem Kopf. Während seiner manischen Episoden habe er keine Kontrolle über sich. "Ich bin eigentlich nicht so, ich liebe meine Familie. Sie wissen das." 

Medikamente wirken

Das bestätigte seine Ehefrau in ihrer Aussage auch tatsächlich bereits. Am Dienstag sitzt sie schluchzend im Gerichtssaal, als sich ihr Ehemann entschuldigt: "Es tut mir leid, was passiert ist. Was ich getan habe, war falsch." Bei seiner ersten Einvernahme vor der Polizei habe er dies noch bestritten. "Weil ich es noch nicht einsehen konnte", begründet er. Mittlerweile befindet sich der Mann in einer therapeutischen Einrichtung.

"Wie geht es Ihnen heute?", fragt die Richterin. "Gut", antwortet der 49-Jährige rasch. "Sehr gut, ich bin medikamentös jetzt besser eingestellt. Viel besser als früher. Das hilft mir sehr." Schon seit mehr als 20 Jahren leide er an seiner Krankheit, habe diese bisher aber nie entsprechend therapiert: "Ich habe immer gearbeitet, damit ich meine Familie ernähren kann. Ich habe mich für die Kinder aufgeopfert, weil sie das Wichtigste für mich sind. Jetzt sind die Kinder groß, arbeiten schon, jetzt muss ich auf mich schauen."

Betreutes Wohnen statt Anstalt

Ob er sich an die Vorfälle erinnern könne, will die Richterin wissen. "Schon, aber sehr verschwommen", sagt der Wiener Neustädter. Zusätzlich zu den Drohungen gegen seine Familie wird ihm auch vorgeworfen, den Detektiv eines Elektronikmarktes attackiert zu haben, als ihn dieser beim Ladendiebstahl ertappte. Auch in diesem Fall sei die Krankheit Ursache für sein Verhalten gewesen, rechtfertigt sich der 49-Jährige.

Ihm sei klar, dass er weiterhin medizinische Betreuung benötige. Aufgrund der positiven Prognose des Sachverständigen muss er nicht, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, in einem forensisch-therapeutischen Zentrum bleiben, sondern wird sich in einer betreuten Wohngemeinschaft weiter therapieren lassen. 

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