63-Jährige half Todesschützen, die Tatwaffe zu kaufen: Bedingte Haft

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Fall Josef P.: Wienerin war dabei, als der gewalttätiger Ex-Bordellchef jene Schrotflinte organisierte, mit der er in Traiskirchen einen Nebenbuhler und sich selbst tötete.

Die tödlichen Schüsse fielen am 13. Juli dieses Jahres in Traiskirchen (Bezirk Baden). Vor einem Imbisslokal richtete der 66-jährige Josef P. - amtsbekannter Gewalttäter aus dem Rotlichtmilieu - ein Blutbad an. Mit einer Schrotflinte feuerte er auf den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Freundin, der 55-Jährige war sofort tot. Die 25-jährige Frau wurde ebenfalls getroffen und schwerst verletzt. Anschließend richtete sich der Täter selbst - mit derselben Schrotflinte.

Waffenverbot und zahlreiche Vorstrafen

Die Frage, wie er - trotz aufrechten Waffenverbots gegen ihn und während eines Haftausgangs - an die Waffe gelangen konnte, sorgte für intensive Nachforschungen. Im Visier der Ermittler: ein enger Vertrauter und langjähriger Weggefährte von Josef P. sowie eine weitere Bekannte aus Wien, mit der er in seinen letzten Lebensjahren ebenfalls intensiven Kontakt gepflegt hatte. Wie sich herausstellte, hatten die beiden die Schrotflinte kurz vor der Tat in einem Waffengeschäft in der Shopping City Süd erstanden.

P. hatte eigentlich zunächst seinen Freund gebeten, das Gewehr für ihn zu kaufen. Weil man diesem aber "nicht zugetraut hat, dass er das alleine schafft", sei die 63-jährige Wienerin zur Unterstützung mitgekommen, erklärt der Staatsanwalt am Freitag am Landesgericht Wiener Neustadt. Dort muss sich die Frau nämlich wegen "Mitwirkung am Selbstmord" verantworten. Sie hatte in ihrer Aussage vor der Polizei angegeben, Josef P. habe angekündigt, sich mit der Schrotflinte selbst zu töten. Vom geplanten Mord sei dabei aber nie die Rede gewesen, vielmehr habe er einen Raubüberfall geplant. "Und er hat gesagt, wenn etwas schiefgeht, dann sehen wir uns nie wieder, weil ins Gefängnis gehe ich nicht mehr", erinnert sich die Pensionistin.

Verteidigung gegen "Feinde"

Dass P. seine Ankündigung tatsächlich in die Tat umsetzen würde, hätte sie niemals für möglich gehalten, beteuert sie. "Er hat so etwas ständig gesagt. Das habe ich ihm schon lange nicht mehr geglaubt." Die Waffe sei auch zur Verteidigung für sich selbst gedacht gewesen, habe ihr der spätere Mörder eingeredet. "Er hat Autos überstellt und war da manchmal in der Nacht auf irgendwelchen Parkplätzen. Außerdem hat er immer gesagt, er hat viele Feinde, weil man ihm alles wegnehmen will, was er hat."

"Und so jemandem helfen Sie, eine Waffe zu kaufen?", ist die Richterin fassungslos. "Das war dumm, ich weiß", gibt die Angeklagte zu. "Aber er war zu mir nie so. Nie aggressiv, ich hätte nie gedacht, dass er jemandem etwas antut." Sie sei von Josef P. dazu gedrängt worden: "Er hat mich in Grund und Boden geredet." Und der Ex-Bordellchef habe ihr versprochen, dank des geplanten Einbruchs jene 20.000 Euro zurück zahlen zu können, die sie ihm geborgt hatte.

"War völlig überfordert"

Von einer "massiven Manipulationsfähigkeit" des Gewalttäters spricht der Anwalt der 63-Jährigen. "Er hat so lange auf jemanden einreden können, bis er etwas bekommen hat, das man ihm gar nicht geben wollte." Seine Mandantin habe die Waffe nicht selbst gekauft, sondern die beiden Männer nur begleitet, hebt er hervor. Und betont: "Die Anklage fußt ausschließlich auf ihrer Aussage. Sie war bei ihrer Einvernahme völlig überfordert." Daher habe sie nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Aussage zu verweigern, sondern sich unglücklich ausgedrückt.

Die Pensionistin habe es vielleicht für möglich gehalten, dass Josef P. mit der Schrotflinte Selbstmord begehen könnte, gewusst habe sie es aber definitiv nicht. "Ich war total fertig. Ich habe nicht geglaubt, dass er es tut", sagt die Angeklagte unter Tränen. "Und das macht es besser? Was haben Sie denn gedacht, was er mit der Waffe macht, der Freigänger?", zeigt sich die Vorsitzende da schon ungeduldig. "Sie wussten schon, dass es ein Waffenverbot gegen ihn gegeben hat, oder?" Die Antwort kommt zaghaft: "Ja, er hat da was erwähnt. Aber das war schon ein paar Jahre her."

Das Urteil: acht Monate Haft - bedingt. Nicht rechtskräftig.

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