Polizist bestahl Häftlinge und Verkehrssünder: Geld- und Haftstrafe

"Ich habe sofort gewusst, dass das ein Fehler war", sagt der Angeklagte. "Es hat mir auch gleich leidgetan, aber ich habe nicht gewusst, wie ich es wieder gut machen kann."
Der Fehler, von dem der aktuell suspendierte Polizist spricht: Bei der Überstellung eines Schubhäftlings von der Justizanstalt Hirtenberg in ein Polizeianhaltezentrum hatte er dessen Bargeld zur Verwahrung übernommen. Als er es dann wieder aushändigte, waren 1.000 Euro davon plötzlich verschwunden.
Der Mann aus dem Bezirk Wiener Neustadt versuchte zwar noch, seine Spuren zu verwischen und gab die fehlende Summe wenige Tage später zurück. Seine Erklärung, er hätte die 1.000 Euro unter einer Fußmatte im Transportbus gefunden, wo sie wohl verloren gegangen sein mussten, wollte man ihm aber nicht so recht abkaufen.
"Falsch zusammengezählt"
Als sich die eigenartigen Zufälle beim Umgang des Beamten mit Bargeld häuften, zog sich die Schlinge enger. Denn auch einem weiteren Häftling der Justizanstalt Hirtenberg versuchte der Mann Geld abzunehmen. Als dieser aus der Haft entlassen werden sollte, wurden seine noch offenen Verwaltungsstrafen eingefordert. Der Polizist gab an, dass 1.450 Euro vom Gefangenen einzukassieren seien, tatsächlich waren es jedoch nur 1.000 Euro.
Auch das sei ein unglücklicher Zufall gewesen, verantwortet sich der Mann. Er habe Zahlscheine "falsch zusammengezählt", könne sich nicht erklären, wie es dazu gekommen sei. Erklärung kann er allerdings auch keine liefern, als ihm die vorsitzende Richterin vorhält, dass die tatsächlich einzufordernde Summe deutlich auf dem Akt ausgewiesen ist.
Verwaltungsstrafen manipuliert
Und der Staatsanwalt legt ihm noch zwei weitere Anklagepunkte zur Last: einer Verkehrssünderin habe er eine Ratenzahlung zur Begleichung ihrer Strafen angeboten, dann aber nur eine der beiden Raten abgeliefert, einem Fahrzeuglenker zunächst ein Strafmandat für Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung ausgestellt, dies dann aber nachträglich auf Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt geändert - um eine höhere Strafe kassieren zu können.
Beides bestreitet der Angeklagte. Die Ratenzahlungen seien zwar von ihm vereinbart, aber nicht einkassiert worden: "Das war ein Kollege, ich weiß also nicht, was mit dem Geld passiert ist." Das falsch ausgefüllte Strafmandat sei ebenfalls ein Versehen und auf "ein Missverständnis mit dem Fahrzeuglenker" zurückzuführen.
Haftstrafe bedingt nachgesehen
Der Schöffensenat verurteilt den Mann zu einer Geldstrafe von 720 Euro sowie zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten. Nicht rechtskräftig.
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