Prozess nach Bluttat in Wr. Neustadt: Messerstich in den Hals
Es waren ein paar Millimeter, und die Halsschlagader wäre durchtrennt gewesen. „Es ist eine positive Fügung des Schicksals, dass das Opfer hier sitzt und heute aussagen kann“, erklärt Opfervertreter Wolfgang Blaschitz.
Eine Messerattacke im beliebten Wiener Neustädter After-Hour-Lokal „Café Premiere“ hatte nicht nur ein von der Politik gefordertes Waffenverbot zur Folge. Am Dienstag musste sich der tatverdächtige syrische Asylwerber Abdullah S. (21) wegen versuchten Mordes vor den Geschworenen am Landesgericht Wiener Neustadt verantworten.
Der in seiner Heimat zunächst als Optiker ausgebildete und danach vom Armeedienst desertierte Syrer, ist im Umgang mit Messern anscheinend geübt. Er wurde bereits vor der Bluttat am 15. September des Vorjahrs wegen Körperverletzung mit einer Stichwaffe verurteilt, allerdings nicht abgeschoben. Wie die Zuhörer erfuhren, hatte er in besagter Nacht Bier, Wodka und Whiskey getrunken und reichlich Marihuana geraucht. Ob sich das mit seinem Glauben vereinbaren lasse, wollte der vorsitzende Richter Hans Barwitzius vom Angeklagten wissen. „Ich bin nicht religiös“, so die knappe Antwort.
Abdullah S. sei in dem Nachtlokal deshalb aufgefallen, weil er einige junge Frauen belästigte und gegen ihren Willen betatschte. Für den Angeklagten war es anders: Er wollte sich nur mit ihnen unterhalten und Spaß haben.
In der von Alkohol, Drogen und lauter Musik aufgeheizten Stimmung hatte sich der 21-Jährige allerdings die falsche Frau ausgesucht. Abdullah S. hatte auf die Freundin des 38-jährigen Türstehers des Nachtlokals ein Auge geworfen. Als er begann, zutraulich zu werden, sei Markus H. dazwischen gegangen.
Frau geohrfeigt
Doch wie Zeugen schilderten, habe sich der junge Asylwerber davon weder beeindrucken noch abbringen lassen. Als er von der Frau erneut abgewiesen wurde, setzte es für sie eine Ohrfeige. Daraufhin wurde der Angreifer sofort aus dem Lokal geworfen. Freunde kamen dem Türsteher dabei zu Hilfe und bugsierten den Syrer gemeinsam aus dem Lokal. Vor der Tür entwickelte sich zunächst ein Tumult.
„Ich dachte, eigentlich, die Sache sei vorbei. Da sah ich nur noch Blut“, sagt das Opfer. Dem Türsteher wurde ein Klappmesser mit neun Zentimeter langer Klinge blitzschnell in den Hals gerammt. Die Polizei fand die blutige Tatwaffe am Fluchtweg des Syrers, der anschließend festgenommen wurde.
Das Opfer musste im Krankenhaus notoperiert werden. Zwischen Leben und Tod lagen laut Gutachter nur wenige Millimeter. Deshalb war der Angreifer auch wegen Mordversuchs angeklagt. Der Gerichtspsychiater Manfred Walzl hatte in seinem Sachverständigengutachten eine „geistige Abartigkeit höheren Grades“ attestiert. Der Mann wurde zu 18 Jahren Haft wegen versuchten Mordes und einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Was eine behördliche Waffenverbotszone in Wiener Neustadt anbelangt, so erteilte die Polizei der Forderung der Politik eine klare Absage. Die Prüfung hatte ergeben, dass die niedrige Zahl der Gewaltdelikte mit Waffengebrauch keine Verhängung rechtfertige.
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