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Prozess in Korneuburg: Unwissenheit ist die einzige Verteidigung

„Schade um jede Kugel, die daneben ging“, postete ein Weinviertler nach Schüssen auf eine Moschee. Für die Geschworenen ein klarer Schuldspruch.
Das Landesgericht Korneuburg von außen.

Ein Lied, das in rechtsextremen Kreisen beliebt ist, an die Wehrmacht erinnernde Kleidung und ein vermeintlicher Hass-Kommentar: All das brachte einen Mann aus dem Bezirk Hollabrunn auf die Anklagebank des Landesgerichts Korneuburg. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Verdacht auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz, Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen sowie Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen.

Beim Prozess am Dienstag gibt sich der 28-Jährige duckmäuserisch, hält sich mit großen Worten zurück. Seine Verteidigung: Unwissenheit. Er soll sich, so seine Verteidigerin, nämlich gar nicht über die Tragweite seiner Taten bewusst gewesen sein. Was bei der Staatsanwaltschaft freilich ganz anders klingt.

Alles begann mit einem Kommentar und einer Veröffentlichung auf Facebook, der Staatsanwalt schildert. Der Angeklagte hatte im November letzten Jahres einen Post des Nachrichtenmediums oe24.at kommentiert. Der Titel: „Eingang von Moschee beschossen: Projektile sichergestellt“. Der Kommentar des Weinviertlers: „Schade um jede Kugel, die daneben ging“.

Video war mit Marschmusik unterlegt 

Er veröffentlichte zudem ein Video auf seinem eigenen Account. Es zeigte einen Mann mit Kappe, die stark an den Aufzug der NS-Wehrmacht erinnert. Auf dem T-Shirt des abgebildeten Mannes war der Spruch „Keine Vorhaut, kein Asyl!“ gedruckt. Das Video war zudem mit dem Lied „Erika“ unterlegt, einem Marschlied der Wehrmacht. 

„Er hat das Video ohne Ton angeschaut und daher die Musik nicht wahrgenommen“, erklärte seine Verteidigerin. Das mache er immer so, wie der Angeklagte selbst unterstreicht.

„Das Lied per se ist nicht strafbar, wird aber genau deswegen in rechten Kreisen verwendet“, erklärt der anwesende Staatsanwalt in dem Kontext. Strafbar werde das Ganze genau dann, wenn es etwa zu einer Verknüpfung mit Bild- oder Videomaterial komme - was im Fall des 28-Jährigen zutraf. 

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Der Angeklagte habe die Inhalte veröffentlich, ohne nachzudenken - ein Argument, dass sich durch den gesamten Prozess zieht. So hege er weder feindliche Gefühle gegenüber Asylwerberinnen oder Asylwerbern, noch habe er jemals vom Holocaust gehört. 

Richter Helmut Neumar zeigt sich von dieser Verteidigungsstrategie wenig beeindruckt: „War Ihnen offensichtlich oft auch langweilig?“, fragte er mit Blick auf den Lebenslauf des Angeklagten, der drei Jahre lang arbeitslos war. Der 28-Jährige bestätigte dies. 

Teilweises Schuldbekenntnis

Und er gab noch weitere Gründe für seine Taten an: Er habe sich „eine Hetz draus“ machen wollen, wie der Weinviertler sagt. So bekenne er sich in Bezug auf den Facebook-Kommentar schuldig. Was auch der Richter so sieht: „Jemand, der so etwas postet, will nicht, dass Ausländer bei uns Asyl bekommen.“

Dieser Einschätzung folgten auch die Geschworenen: Für seinen Kommentar zu dem veröffentlichten Post wurde er schuldig gesprochen, er habe zu mit Strafe bedrohten Handlungen aufgefordert sowie solche gutgeheißen. Die Weiterverbreitung des Videos sahen sie jedoch nicht als Wiederbetätigung an, in diesem Punkt wurde der Angeklagte freigesprochen. 

Für den 28-Jährigen, der im Übrigen bereits eine Vorstrafe wegen Diebstahls am Kerbholz hat, bedeutet das eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Urteil zu und der Angeklagte verzichtet auf weitere Rechtsmittel, womit dieses rechtskräftig ist. 

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