Tödlicher Unfall in NÖ: Junger Lenker wurde nun verurteilt
Der Unfalltod eines jungen Ferschnitzers erschütterte die ganze Region.
Im alkoholisierten Zustand und ohne Führerschein verschuldete im Oktober des Vorjahres ein damals 18-Jähriger einen schweren Verkehrsunfall.
Beim nächtlichen Crash gegen zwei Bäume erlitt ein 17-jähriger Mitfahrer tödliche Verletzungen, ein weiterer 18-Jähriger wurde schwer verletzt. Wegen grob fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung musste sich der junge Erwachsene heute am Landesgericht St. Pölten verantworten.
Unglückswagen, in dem der 17-jährige Daniel T. ums Leben kam.
Vier Burschen hatten in der Nacht auf Samstag, den 4. Oktober zur frühen Morgenstunde den Entschluss gefasst, von Ferschnitz aus noch eine Runde zu drehen, wie der 19-jährige Angeklagte vor Richterin DorisWais-Pfeffer sagte. Der Beschuldigte setzte sich ans Steuer. Wer von den Freunden auf die Idee gekommen sein, wollte die Vorsitzende wissen. Das wisse er nicht mehr, sagte der schmächtige und eingschüchtert wirkende junge Mann. Er könne sich an die folgende Ereignisse und auch an den verhängnisvoillen Unfall nicht mehr erinnern, sagte er mehrfach.
Geständnis
Seine Verteidigerin führte aus, dass sich ihr Mandant grundsätzlich geständig zeige, das Auto ohne Führerschein und unter Alkoholeinfluss gelenkt zu haben. Zuvor hatte man in einem Jugendtreff einen geselligen Abend verbracht und auch etwas getrunken.
Auf der wohl recht rasanten Fahrt auf der unübersichtlichen Nebenstraße L6110 passierte dann die Tragödie. Der Wagen knallte mit großer Wucht gegen zwei Bäume. Der im Bezirk Scheibbs wohnende Lenker, der jetzt wieder in Ferschnitz und ein 15-jähriger Mitfahrer, der sich im Fond des Wagens befand, blieben beim Crash unversehrt. Erst später stellte sich heraus, dass auch der 15-Jährige einen Armbruch erlitten hatte.
Eingeklemmt
Der 17-jährige Mitfahrer im Fond hinter dem Beifahrer und der 18-jährige Beifahrer, beide aus Ferschnitz, wurden aber schwer verletzt und im arg demolierten Wagen eingeschlossen. Sie mussten von Feuerwehrleuten befreit werden. Für Daniel T., 17, gab es jedoch keine Rettung mehr, er starb an der Unfallstelle.
Der junge Unfalllenker wurde am Dienstag zu einer bedingten Haftstrafe in der Dauer von 14 Monaten rechtskräftig verurteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre. Zudem muss der Angeklagte eine Psychotherapie absolvieren und eine Bewähruingshilfe in Anspruch nehmen.
Geldstrafe
Er sei schuldig, grob fahrlässig einen Freund getötet zu haben und jemanden grob fahrlässig schwerst verletzt zu haben, begründete die Richterin auch die zusätzlich verhängte Geldstrafe in der Höhe von 240 Tagsätzen zu je acht Euro. Die Strafe müsse spürbar sein, so Wais-Pfeffer.
Auch Ansprüche der privatbeteilgten Eltern des getöteten 17-Jährigen wurden in der Höhe von 8.000 Euro für die Begräbniskosten und jeweils 10.000 Euro Schmerzensgeld für Vater und Mutter wurden vom Gericht anerkannt. Für den Lehrling, der im vierten Lehrjahr 1.600 Euro verdient, sich eine harte Nuss die ihn ein Lben lang gegleiten wird,, war sowohl von der Staatsanwältin, als auch von dre Richterin und den Verteidigerin zu hören. So wie auch die Erinnerung für den Tod eine Freundes verantwortlich zu sein.
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