Prozess: Ex-Bedienstete der Staatsanwaltschaft fragte interne Daten ab

(Symbolbild)
Zwei Schuldsprüche wegen Missbrauch der Amtsgewalt. Urteil noch nicht rechtskräftig.

In einem Prozess um Missbrauch der Amtsgewalt sind am Landesgericht Korneuburg zwei Angeklagte schuldig gesprochen worden. Eine Ex-Bedienstete der Staatsanwaltschaft Wien (51) hatte unter anderem für eine Bekannte (41) auf deren Anstiftung hin interne Daten abgefragt. Die unbescholtene 51-Jährige wurde zu acht Monaten bedingt verurteilt, die 41-Jährige zu einer Zusatzstrafe von vier Monaten.

Beide Frauen nahmen das Urteil an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, daher ist die Entscheidung des Schöffensenats nicht rechtskräftig.

Die 51-Jährige war in der Einlaufstelle der Staatsanwaltschaft Wien beschäftigt gewesen und griff laut dem Ankläger im Zeitraum von einem knappen Jahr mehrfach ohne Notwendigkeit auf die interne Datenbank zu. 21 Fälle wurden der Frau vorgeworfen, der Großteil davon betraf die 41-Jährige, zwei Abfragen galten einem Strafverfahren im Zusammenhang mit ihrer Tochter (die laut dem Richter Opfer war). Die Beschuldigte war vom Beginn der Ermittlungen an vollinhaltlich geständig und kooperativ, sagte der Staatsanwalt. Die 41-Jährige habe bisher geleugnet.

Seine Mandantin habe einen Fehler gemacht, den sie "irrsinnig bereue", sagte der Verteidiger der Erstangeklagten. Diese hatte die 41-Jährige bei einer Anfrage kennengelernt, dann auch persönlich getroffen. Die Frau habe ihr von ihren finanziellen und sonstigen Problemen erzählt und leidgetan, schilderte die 51-Jährige zu ihrem Motiv. Das - unbefugte - Abfragen und Preisgeben von Verfahrensinterna habe sich dann zu einer Spirale entwickelt. Sie borgte der 41-Jährigen 2016 sogar Geld in beträchtlicher Höhe: von über 20.000 Euro, wofür sie einen Privatkredit aufstockte - bisher bekam sie lediglich 3.000 Euro zurück.

Dass bereits eine Telefonüberwachung lief, wusste die 51-Jährige nicht - bis zum 15. Februar 2017, als sie festgenommen und in der Folge entlassen wurde. Den abgehörten Gesprächen war laut dem Richter nämlich zu entnehmen, sie hätte Geld für ihre Informationen verlangt - tatsächlich hätte die Zweitbeschuldigte dahin gehend Druck ausgeübt, ihre Schulden quasi nur bei entsprechenden Infos zurückzuzahlen. Zu sagen, dass eine Auskunft "einen Tausender kosten" würde, wie ebenfalls abgehört wurde, sei ein Blödsinn gewesen, meinte die 51-Jährige. Sie habe kein Geld für ihre "Dienste" bekommen.

Die 41-Jährige bekannte sich zwar ebenfalls schuldig, stellte die Sache aber eher so dar, dass die Beamtin ihr freiwillig Auskünfte - u.a. welcher Staatsanwalt in ihrem Verfahren zuständig sei - erteilt hätte: "Ich habe niemand gezwungen, Herr Rat." Der Richter hielt ihr daraufhin eine Drohung vor, Schläger vorbeizuschicken, wenn die 51-Jährige sie anzeigen sollte. Die 41-Jährige, die sich aktuell in Strafhaft befindet, hat insgesamt acht Einträge und zwei Verurteilungen wegen schweren Betrugs sowie gewerbsmäßigen Betrugs, Erpressung und Nötigung am Konto. Angesichts dieses "getrübten Vorlebens" war eine unbedingte Freiheitsstrafe auszusprechen, hieß es in der Urteilsbegründung. Für die Erstangeklagte sei in Anbetracht des langen Tatzeitraums keine Diversion infrage gekommen.

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