Nach Berufung: Urteile gegen "Rammbock-Bande" kaum verändert

Drei Angeklagte sitzen im Gerichtssaal und verdecken ihre Gesichter.
Oberster Gerichtshof hob Teile des Schuldspruchs wegen Verfahrensmängeln auf. Haftstrafen in neuem Prozess im Wesentlichen bestätigt.

Mit vier Schuldsprüchen hatte der Prozess gegen vier mutmaßliche Mitglieder der sogenannten "Rammbock-Bande" im Oktober 2024 geendet. Die drei Niederländer sowie ein Bulgare sollen an spektakulären Juwelier-Einbrüchen und Bankomat-Sprengungen im Jahr 2023 beteiligt gewesen sein. 

Nun, mehr als ein Jahr später, saßen drei der Verurteilten erneut am Landesgericht Wiener Neustadt auf der Anklagebank. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte Teile des Urteils gegen sie - nach Berufungen ihrer Anwälte - aufgehoben. Diese Teilaspekte mussten nun neu verhandelt werden.

Dass sich nur noch drei der vier am Donnerstag vor einem Schöffensenat verantworten mussten, liegt daran, dass dem mutmaßlichen Kopf der Bande im Februar dieses Jahres die Flucht aus der Justizanstalt Wiener Neustadt gelang. Der Niederländer war zu neun Jahren Haft verurteilt worden, konnte jedoch in einem unbeobachteten Moment auf das Dach der Justizanstalt klettern und von dort auf die Straße springen. Trotz sofortiger Fahndung entkam der mehrfach vorbestrafte Kriminelle. Von ihm fehlt nach wie vor jede Spur, die Polizei fahndet international nach ihm.

Fluchtfahrzeuge verbrannt

In den Kernpunkten war seine Verurteilung, wie auch jene seiner mutmaßlichen Komplizen, vom OGH bestätigt worden. Lediglich bezüglich der für die Taten gestohlenen Fahrzeuge gab es Details erneut zu klären. Für ihre Raubüberfälle auf Juweliere in der Shopping City Süd (SCS) in Vösendorf (Bezirk Mödling), im Wiener Donauzentrum und in Wiener Neustadt hatten sie jeweils PS-starke Fluchtfahrzeuge entwendet und nach den Coups in Brand gesteckt.

Vom Diebstahl habe er allerdings nichts gewusst, beteuerte einer der drei nun am Donnerstag. Er sei Mitglied der Bande gewesen, übernehme dafür auch die Verantwortung, er habe aber gedacht, es handle sich um gemietete Autos. Nun wisse er, dass sie vom flüchtigen Bandenchef illegal organisiert worden waren. Das neue Urteil gegen den Niederländer: 3 Jahre und 6 Monate unbedingte Haft.

"Nur minimal beteiligt"

Gar nur "minimal an den Straftaten beteiligt" gewesen sein will ein 30-jähriger Bulgare. Er hat seine Strafe bereits abgesessen und lebt mittlerweile wieder in seinem Heimatland. Zum Prozess reiste er extra an, blieb bei seiner Verantwortung: er habe nach einer "unglücklichen Liebe" zu trinken begonnen und sich deshalb überreden lassen, den drei Bandenmitgliedern seine Wohnung als Quartier zur Verfügung zu stellen. An den Einbrüchen beteiligt gewesen sei er aber nicht.

Er durfte das Gerichtsgebäude wieder als freier Mann verlassen. Seine Haftstrafe - 28 Monate, davon 9 unbedingt - ist bereits verbüßt.

Für den dritten im Bunde, einen 28-jährigen Niederländer, beantragte sein Verteidiger gar einen Freispruch. Er verbüßt aktuell eine 20-monatige Freiheitsstrafe, sei an den Einbrüchen aber gar nicht beteiligt gewesen. "Ich bin überzeugt, dass auch der Teil des Urteils, den der Oberste Gerichtshof nicht aufgehoben hat, nicht richtig war. Er sitzt aber trotzdem seit 18 Monaten im Häfn, will nur nach Hause und heiraten", appellierte der Rechtsanwalt: "Bitte lassen Sie ihn heute frei!"

Bedingte Entlassung

Ein Wunsch, der vom Schöffensenat erhört wurde. Das Urteil: 22 Monate unbedingte Haft, aus der der 28-Jährige aber bedingt entlassen wird.

Alle drei Schuldsprüche sind nicht rechtskräftig.

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