Versuchte Vergewaltigung: Verdächtiger freigelassen, Poysdorf protestiert

Poysdorfs Bürgermeister Thomas Griessl beschwert sich an oberster Justiz-Stelle.
Richter ortete Widersprüche in der Täterbeschreibung. In Poysdorf und bei der Polizei kann man das nicht nachvollziehen.

Nach einer versuchten Vergewaltigung einer 55-jährigen Frau in Poysdorf (Bezirk Mistelbach) schlägt eine Entscheidung am Landesgericht Korneuburg hohe Wellen: Nur wenige Stunden nach der Tat wurde der dringend tatverdächtige 22-jährige afghanische Asylwerber vom Richter aus Mangel an Beweisen wieder freigelassen. Für die Polizei und die Stadt Poysdorf eine unverständliche Entscheidung, weil ein entscheidendes Ermittlungsergebnis – der Abgleich der DNA-Spuren – zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorlag.

Der Bürgermeister von Poysdorf, Thomas Griessl (ÖVP), wandte sich deswegen nun in einem Schreiben erbost an Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Laut Griessl habe diese Entscheidung dazu geführt, dass die Stimmung bei den Bewohnern gekippt sei. Gleichzeitig leitete Landtagspräsident Karl Wilfing (ÖVP) aus Poysdorf über den Nationalratsabgeordneten Andreas Minnich (ÖVP) eine parlamentarische Anfrage dazu in die Wege.

Opfer biss Peiniger

Laut den Ermittlungen ist der mutmaßliche Täter am vergangenen Dienstag über die Frau hergefallen und hat versucht, ihr die Kleidung vom Leib zu reißen. In der Hand hatte der Angreifer eine 20 Zentimeter langes Messer. Das Opfer wehrte sich und erlitt mehrere Schnittwunden. Zudem biss die Frau ihrem Peiniger in den Genitalbereich. Der Peiniger ließ von ihr ab und flüchtete.

Kurze Zeit später wurde der junge Mann im Zuge der Alarmfahndung festgenommen. Er bestritt aber jeglichen Zusammenhang. Die vermeintliche Tatwaffe, das Messer, wurde gefunden und sichergestellt.

Versuchte Vergewaltigung: Verdächtiger freigelassen, Poysdorf protestiert

Aus dem Brief von Bürgermeister Thomas Griessl an Ministerin Alma Zadic.

Gegen den 22-Jährigen war bereits ermittelt worden, weil er in der Nähe des Tatortes schon Tage zuvor eine etwa 30-jährige Frau bedrängt haben soll. In diesem Fall schritten jedoch Zeugen ein, weswegen es laut Polizei zu keiner strafbaren Handlung kam.

Kopfschütteln

Nur einen Tag nach der Festnahme verließ der Verdächtige das Gericht jedenfalls als freier Mann. Der Haftrichter sah in den Angaben des Opfers zu viele Widersprüche zum Ermittlungsstand. So auch die Auskunft des Sprechers der Staatsanwaltschaft Korneuburg, Friedrich Köhl: „Die Täterbeschreibung passt nicht mit dem 22-Jährigen zusammen. Aus diesem Grund wurde er enthaftet und es wird weiter ermittelt.“

Der Tatverdächtige ist 163 Zentimeter groß, vom Opfer wurde er jedoch deutlich größer beschrieben. Die Farbe seiner Jacke stimmte bei der Festnahme zudem nicht mit jener der Personenbeschreibung überein. Außerdem fand sich keine Verletzung durch den angeblichen Biss.

Bei der Polizei sieht man das anders: Die Frau habe Todesangst gehabt und hätte sich daher bei der Wahrnehmung von Körpergröße und Farbe der Jacke durchaus irren können, heißt es aus Ermittlerkreisen. Außerdem sei naheliegend, dass der Täter auf der Flucht seine Kleidung gewechselt haben könnte.

Versuchte Vergewaltigung: Verdächtiger freigelassen, Poysdorf protestiert

Justizministerin Alma Zadic bekommt Post aus Poysdorf.

Für Kopfschütteln sorgt vor allem das Argument des Gerichts, dass das Opfer die Fluchtrichtung nach Osten angegeben habe, und der Verdächtige in der entgegengesetzten Richtung festgenommen wurde. „Es ist doch klar, dass jemand auf der Flucht seine Richtung wechselt“, heißt es aus Polizeikreisen.

Bevölkerung hat kein Verständnis

Bürgermeister Thomas Griessl brachte nun in seinem Brief an die Justizministerin seinen Unmut und die Stimmung in der Bevölkerung zum Ausdruck. Zitat: „Entscheidungen der Justiz bedürfen für mich sowie für die Bürgerinnen und Bürger einer Schlüssigkeit und Verständlichkeit, weshalb diese Vorgangsweise der Justiz bei den vorliegenden Tatumständen auch im örtlich hinausgehenden Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit im Konnex mit der Gefahr einer neuerlichen derartigen Straftat aufklärungsbedürftig ist und ich Sie daher um eine inhaltliche Veranlassungsdarlegung zu der getätigten Entscheidung bitte“.

Für Griessl ist unverständlich, wieso der dringend Tatverdächtige nicht zumindest bis zum Abgleich der DNA-Spuren in U-Haft behalten wurde. Mit dem Ergebnis wird Anfang kommender Woche gerechnet. Dann könnte es aber schon zu spät sein. Der 22-jährige Afghane dürfte nach seiner Freilassung nämlich sofort untergetaucht sein. Im Asylheim war er für die Ermittler des nö. Landeskriminalamtes nicht mehr anzutreffen.

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