Polizei startet "Aktion scharf" gegen Laser-Blocker

1.000 Anzeigen in einem Jahr: Immer mehr Lenker wollen das elektronische Auge des Gesetzes austricksen.

„Es ist ein Wettlauf“, sagt Willy Konrath, „und der lautet: wir gegen die Technik.“ Der stellvertretende Leiter der Verkehrspolizei Niederösterreich weiß, wovon er spricht. Beinahe täglich sind seine Kollegen mit Schnellfahrern konfrontiert, die versuchen, das elektronische Auge des Gesetzes auszutricksen. Denn immer mehr Lenker von hochpreisigen und PS-starken Autos setzen auf sogenannte Laserblocker. „Damit sind diese Fahrer ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr“, betont Konrath.

Österreichweit wurden im Vorjahr mehr als 1.000 Anzeigen erstattet, alleine in Niederösterreich waren es 208 Fälle, Tendenz weiter steigend. 2019 wurden in NÖ bereits 50 Raser mit Laserblocker an Bord auf frischer Tat ertappt.

Am Sonntag hat die Polizei schon wieder einem Autofahrer in Kärnten seinen Laserblocker abgenommen. Der 48-jährige Villacher war laut Polizei bei Krumpendorf mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit auf der Südautobahn (A2) unterwegs, eine verwertbare Messung gelang der kontrollierenden Streife aber nicht. Der Villacher wurde angezeigt.

Das System der Laser-Blocker lässt sich einfach erklären: Die im Auto versteckten Hightech-Geräte senden störende Signale aus, die wie ein unsichtbarer Schutzschild vor dem Laserstrahl der Radarpistole schützen. „Dieses Störsignal kann man auf zwei bis drei Sekunden beschränken, was dem Fahrer genügend Zeit zum Bremsen vor einer neuerlichen Radarmessung ermöglicht“, berichtet der Offizier.

Polizei startet "Aktion scharf" gegen Laser-Blocker

Verkehrspolizist Willy Konrath warnt vor den Einbau von Laser-Blockern.

Hohe Strafen drohen

Neben Geräten, die es bereits für 800 Euro im Internet zu kaufen gibt, bieten vor allem Autohäuser mit Luxus- oder Sportkarossen das ganze Service quasi „ab Werk“ an. Bei zahlreichen Händlern kann man bereits mit eingebautem Laserblocker in seinem fabrikneuen „Nobel-Hobel“ direkt aus der Werkstatt rollen – zum Ärger der Verkehrspolizei.

„Verboten ist der Einbau allerdings nicht, denn nur das Mitführen und Benutzen ist illegal. Aber es wäre wünschenswert, wenn man hier das Gesetz noch nachschärfen könnte“, erklärt Konrath.

Wer mit einem Laserblocker unterwegs ist, kann ordentlich zur Kasse gebeten werden. Verwaltungsstrafen in der Höhe von bis zu 5000 Euro sind möglich, bei ausländischen Lenkern wird eine Sicherheitsleistung von bis zu 2000 Euro verlangt. Zudem muss das Gerät an Ort und Stelle ausgebaut werden, da gibt es seitens der Exekutive kein Pardon.

Einige Beamte der nö. Landesverkehrsabteilung haben sich seit dem Aufkommen der Blocker intensiv mit dem Thema befasst und als Spezialisten auf dem Gebiet heraus kristallisiert.

„Besonders gewiefte Firmen versuchen die Geräte nämlich so einzubauen, dass man sie nicht findet“, erklärt einer der Ermittler. Die Fingernagel großen Sender, die an der Front des Fahrzeugs angebracht werden müssen, werden im Kühlergrill – unter Frontspoilern oder in Lüftungsschlitzen versteckt – montiert. Es bedarf schon einiger Erfahrung, die Geräte aufzuspüren.

Polizei startet "Aktion scharf" gegen Laser-Blocker

Laserblocker

Kontrollen

Bei einer Schwerpunktaktion auf der A21 im vergangenen Jahr wurden an drei Tagen 18 Lenker mit Laserblockern und Radarwarnern ertappt. 17 Geräte wurden an Ort und Stelle ausgebaut. Einem Fahrzeuglenker, der sich weigerte, wurden die Kennzeichen und der Zulassungsschein abgenommen.

Die Aktion scharf der Exekutive hat bei einigen schwarzen Schafen auch ein Umdenken bewirkt. Wie ein Werkstättenbesitzer berichtet, hat gut die Hälfte seiner Kunden den Laserblocker wieder ausbauen lassen und nur das akustische Radarwarngerät im Fahrzeug belassen. „Die empfindlich hohen Strafen schrecken ab“, sagt der Werkstätten-Chef, der anonym bleiben möchte.


Gesetzeslage: Vorsicht bei Fahrten mit Radarwarnern ins Ausland

Neben den Laser-Blockern gibt es noch andere technische Systeme, die zumindest auf technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung hinweisen können.
Bekanntestes Beispiel dafür sind Navigationsgeräte, die Autofahrern auf interessante Punkte (POI – Points of Interest, Anm.) hinweisen. Laut ÖAMTC können diese Hinweise durchaus einen wichtigen Zweck erfüllen,  weil „diese Informationen durch die Temporeduktion vor Gefahrenstellen durchaus sinnvoll im Sinne der Verkehrssicherheit sein können“.

Doch es ist Vorsicht geboten: Denn die Rechtslage in der Schweiz und in Deutschland ist eine andere. Dort sind alle Geräte, „die vor mobilen oder fest installierten Geschwindigkeitsmessstellen warnen,  verboten“. Darunter fallen eben auch alle GPS-Navigationsgeräte, die eine Radar-Warn-POI aktiviert haben –  also beispielsweise Navigationssysteme und entsprechend ausgestattete Mobiltelefone.

In der Schweiz drohen dafür Strafen in der Höhe von mindestens 200 Euro, in Deutschland droht ein Bußgeld in der Höhe von mindestens 75 Euro.
Achtung: Auch Gerätekombinationen eines GPS-Gerätes mit einem Handy oder einem Notebook sind untersagt, wenn sie über eine entsprechende Warnfunktion verfügen.

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