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Streit um Forstgesetz: Landwirt aus NÖ fürchtet um seine Existenz

Aus einer Vogelbeerplantage wurde ein Rechtsstreit, nachdem die Fläche in ein Forstgebiet umgewandelt werden soll.
Junge Bäume in einer aufgeräumten Pflanzfläche mit Pfosten und Ästen unter grauem Himmel.

„Wenn die Hälfte meines Grundstücks zu Forst umgewidmet wird, bin ich ruiniert“, sagt Erwin Pletterbauer und seufzt tief. Der Landwirt kaufte 1994 eine Wiese in der Gemeinde Laab im Walde (Bezirk Mödling) und pflanzte dort rund 800 Vogelbeerbäume. Er errichtete einen Brunnen, umzäunte das Gelände und hegte und pflegte die Bäume.

Doch der Boden erwies sich als schlechter als erwartet. Die Vogelbeerbäume starben nach und nach ab. Pletterbauer überließ die Fläche jenen Bäumen, die sich gut entwickelten – darunter Eschen, Walnussbäume, Erlen und Kriecherl. Nach seiner Ansicht verwilderte das Gebiet jedoch nicht: „Ich habe das alles zur Bodenverbesserung belassen. Die Wurzeln lockern die Erde auf, die Waldbäume schützen die Plantagenfläche vor Wind und Sonne.“

Konflikt mit dem Forstgesetz

2016 begann der Landwirt mit der Rekultivierung der Fläche und entfernte Bäume. Sein Ziel ist es, dort eine Dirndlplantage (Kornelkirschen) anzulegen. Gepflanzt hat er bisher allerdings noch nichts. 2025 fragte er bei einem Forstunternehmen an, um die Fläche mulchen zu lassen. Damit kam der Fall ins Rollen und am Dienstag vor dem Landesverwaltungsgericht. 

Ein Vertreter der Bezirkshauptmannschaft (BH) berichtet, der Vizebürgermeister habe angefragt, ob es sich bei dem Grundstück um Wald handle, auch das Forstunternehmen fragte an, ob es, wenn es die Fläche mulchen würde, in Konflikt mit dem Forstgesetz käme. 

Die BH kam schließlich zu dem Schluss, dass die Fläche als Wald einzustufen sei. Die Bäume seien zwischen zehn und 20 Jahre alt, über sechs Meter hoch und auf Luftbildern seien geschlossene Baumkronen zu erkennen. Auch ein Gutachten des forstfachlichen Sachverständigen kommt zu diesem Ergebnis. Der Agrarsachverständige schließt sich dieser Einschätzung an: „Man sieht zwar noch Pfähle, aber eine Fruchtgewinnung findet nicht statt. Die meisten Vogelbeerbäume sind seit 2015 abgestorben.“ Pletterbauer bestreitet den Zustand der Anlage nicht. Doch gegen den Bescheid, mit dem die Fläche als Wald eingestuft wurde, legte er Beschwerde ein.

Nie dauerhafte Aufforstung geplant

Er betont jedoch, dass er den Betrieb weiterentwickeln wolle. Die Kornelkirschen möchte er unter den bestehenden Baumbestand setzen und die Fläche als Agroforstsystem – also als Kombination aus Land- und Forstwirtschaft – bewirtschaften. Vor Gericht argumentiert Pletterbauer, dass die natürliche Verjüngung der Bäume nie als dauerhafte Aufforstung gedacht gewesen sei. 

Für den Landwirt steht viel auf dem Spiel. Sollte das Gericht die Fläche als Wald einstufen, könnte eine Rodung nur mit behördlicher Bewilligung erfolgen. Eine Entscheidung gab es dazu vor Redaktionsschluss nicht.

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