Pilotprojekt in Gänserndorf: Mit Leih-E-Scootern von A nach B

Pilotprojekt in Gänserndorf: Mit Leih-E-Scootern von A nach B
An 45 verschiedenen Standorten können in der Gemeinde Leih-E-Scooter ausgeborgt werden.

Die Gemeinden Gänserndorf und Kirchberg am Wagram haben die Nase vorne: Das Radland Niederösterreich startete nämlich gemeinsam mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) ein Leih-E-Scooter-Pilotprojekt, um auch dort die Verkehrsalternative zu etablieren. 

Gänserndorf macht den Anfang: So sind dort nun insgesamt 45 Leih-E-Scooter vom Betreiber TIER Mobility an 45 verschiedenen Stationen im Stadtgebiet verfügbar. Dazu gibt es in Gänserndorf-Süd zusätzliche E-Scooter-Parkplätze. Eine Fahrt mit einem Scooter kostet ein Euro Entsperrgebühr plus 28 Cent pro Minute. Wer regelmäßig mit den E-Rollern fahren möchte, kann auch ein Paket für 5,99 Euro pro Monat erwerben.

Mehr dazu: Übergangsregeln für Leih-E-Scooter in Wien: Was nun verboten wird

An ganz erster Stelle steht bei dem Pilotprojekt aber das Thema Sicherheit.

Entschleunigte Zone

Der Betreiber TIER überwacht kontinuierlich den Betrieb und passt bei Bedarf die Standorte der Stationen an, um das Ausleihnetz zu optimieren. So will man einerseits sicherstellen, dass die E-Scooter dort verfügbar sind, wo sie benötigt werden, und andererseits, dass falsch abgestellte E-Scooter schnellstmöglich eingesammelt werden.

„Die E-Scooter dürfen ausschließlich nur an dafür gekennzeichneten Bereichen zurückgegeben werden“, sagt René Lobner, Bürgermeister von Gänserndorf. Ansonsten fallen zusätzlich 25 Euro an.

 

 

Aber auch eine entschleunigte Zone in der Bahnstraße soll zur Sicherheit beitragen. In diesen Zonen wird die Geschwindigkeit der E-Scooter automatisch gedrosselt. Andererseits wurden auch Zonen aufgestellt, in denen man überhaupt nicht mit den Rollern fahren darf, wie etwa in Spielplatznähe.

Mindestalter

Ausleihen kann man sich einen E-Scooter aber auch nur, wenn man mindestens 18 Jahre alt ist. "Die E-Scooter dürfen ausschließlich auf Radwegen oder – wenn keine Radinfrastruktur vorhanden ist – auf der Fahrbahn genutzt werden, und das Fahren zu zweit sowie auf Gehwegen ist nicht erlaubt", so Ernestine Mayer vom Kuratorium für Verkehrssicherheit Niederösterreich (KFV). Ein Helm muss nicht getragen werden, wird aber empfohlen. 

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