Pfarrer wegen Vergewaltigung verurteilt: Anwalt legt Gericht neue Gegenbeweise vor

Anwalt Michael Dohr will einen Freispruch
Vier Jahre Gefängnis lautete das Urteil. Mit einer neuen Zaugenaussage, die den Täter entlastet, will der Anwalt eine Wiederaufnahme des Verfahrens erreichen.

Der Fall hat nicht nur in Kirchenkreisen für gehöriges Aufsehen gesorgt. Der ehemalige Pfarrer von Traiskirchen wurde 2015 wegen Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung eines Freundes (26) zu vier Jahren Haft verurteilt. Mit neuen Beweisen will der Anwalt des Verurteilten, Michael Dohr, nun erneut eine Wiederaufnahme des Verfahrens am Landesgericht Wiener Neustadt erreichen.

Der 50-Jährige Pfarrer, der sich offen zu seiner Homosexualität bekennt, soll zu dem Opfer eine innige Beziehung gehabt haben. Der heute 26-Jährige lebte einige Zeit bei dem Benediktiner-Pater im Pfarrhof. In der Zeit soll es zur Vergewaltigung gekommen sein.

Nun will Dohr neue Beweise vorlegen, dass sein Mandant unschuldig sei und lediglich eine Liebesbeziehung mit dem 26-Jährigen eingegangen ist. Es gibt eine schriftliche Erklärung von einer Freundin des Opfers, dass der 26-Jährige ihr gegenüber gestanden hat, gar nicht missbraucht worden zu sein. Demnach sei die Sache inszeniert gewesen. Die Frau behauptet weiters, dass der 26-Jährige auch zugab, dass sein Vater "die Idee mit den K.o.-Tropfen" hatte, um den Pfarrer loszuwerden. Es wurde behauptet, dass das Opfer damit den Tropfen betäubt wurde.

Die zuständige Staatsanwältin hat jedoch der Aussage der Zeugin keinerlei Bedeutung geschenkt und sich auch gegen eine Wiederaufnahme ausgesprochen. Die Entscheidung liegt nun beim Landesgericht Wiener Neustadt.

Der Pfarrer selbst hat seine vierjährige Gefängnisstrafe noch garnicht angetreten. Auf Grund der Einsprüche und dem Antrag zur Wiederaufnahme wurde der Haftantritt ausgesetzt.

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